Obligationenrecht (OR)
Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:
Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 927 OR vom 2025
Art. 927 Das Handelsregister A. Begriff und Zweck
1 Das Handelsregister ist ein Verbund staatlich geführter Datenbanken. Es bezweckt namentlich die Erfassung und die Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen über Rechtseinheiten und dient der Rechtssicherheit sowie dem Schutz Dritter.
2 Rechtseinheiten im Sinne dieses Titels sind:1. Einzelunternehmen;2. Kollektivgesellschaften;3. Kommanditgesellschaften;4. Aktiengesellschaften;5. Kommanditaktiengesellschaften;6. Gesellschaften mit beschränkter Haftung;7. Genossenschaften;8. Vereine;9. Stiftungen;10. Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen;11. Investmentgesellschaften mit festem Kapital;12. Investmentgesellschaften mit variablem Kapital;13. Institute des öffentlichen Rechts;14. Zweigniederlassungen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.