ZGB Art. 925 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 925 ZGB vom 2025

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Art. 925 Bei Warenpapieren

1 Werden für Waren, die einem Frachtführer oder einem Lagerhaus übergeben sind, Wertpapiere ausgestellt, die sie vertreten, so gilt die Übertragung einer solchen Urkunde als Übertragung der Ware selbst.

2 Steht jedoch dem gutgläubigen Empfänger des Warenpapiers ein gutgläubiger Empfänger der Ware gegenüber, so geht dieser jenem vor.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 925 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2021/236Appel; ’appel; Appelante; étaire; étaires; écision; ’elle; était; ’appelante; Lausanne; Auteur; Ordonnance; ’au; Arrondissement; évrier; énal; édure; Amende; ’ordonnance; Action; ’arrondissement; égal; énale

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 II 373Anwendbares Recht für Ansprüche aus Eigentum und aus ungerechtfertigter Bereicherung (Erw. 1). Art. 64 OR. Umstände, unter denen der Bereicherte mit der Rückerstattung rechnen musste (Erw. 2). Sägewerk; Firma; Holzes; Konnossement; Beklagten; Recht; Konkurs; Basel; Kleyling; Handelsgericht; Hedinger; Eigentum; Koblenz; Besitz; Konnossementes; Konkurseröffnung; Mallinson; Urteil; Rotterdam; Fracht; Bereicherung; Rückerstattung; Samba-Rundholz; Rechnung; Empfänger; Bezirksamt; Klage; Widerklage; Berufung