Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 92 OR vom 2025

Art. 92 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 92 Bei Sachleistung a. Recht zur
Hinterlegung

1 Wenn der Gläubiger sich im Verzuge befindet, so ist der Schuldner berechtigt, die geschuldete Sache auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu hinterlegen und sich dadurch von seiner Verbindlichkeit zu befreien.

2 Den Ort der Hinterlegung hat der Richter zu bestimmen, jedoch können Waren auch ohne richterliche Bestimmung in einem Lagerhause hinterlegt werden. (1)

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 des Gerichtsstandsgesetzes vom 24. März 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 III 2829).

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Art. 92 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG110181BefehlVertrag; Vertrags; Parteien; Agreement; Recht; Cooperation; Mindest; Addendum; Ziffer; Beklagte; Beklagten; Beweis; Produkt; Produkte; Mindestbestell; Supply; Mindestbestellmenge; Kläger; Verei; Klage; Email; Zeichnung; Bestellung; Rechtsbegehren; PDA/PC; Klägers; Vereinbarung
ZHHG090081ForderungStoren; Vertrag; Beklagten; Vertrags; Werkvertrag; Parteien; Eigenschaft; Recht; Eigenschaften; Verbund-Raffstoren; Kläger; Klägers; Behauptung; Wille; Sturznische; Gebäude; Willen; Auslegung; Kurbelstangen; Sturznischen; Werkvertrages; Widerklage; ässig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2023.21-Bruder; Recht; Apos; Zivilgericht; Gericht; Partei; Berufung; Streitwert; Parteien; Schwester; Entscheid; Rechtsbegehren; Ziffer; Verwahrung; Gesuch; Verfahren; Bruders; Hinterlegung; Sutter-Somm; Erbteilungsvertrag; Stellung; Honorar; Zivilgerichts; Erben; Stellungnahme; Sutter-Somm/; Berufungsverfahren; Erbteilungsvertrags
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 328 (4A_75/2017)Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3). Recht; Gesellschaft; Rechtspflege; Person; HRegV; Liquidation; Solothurn; Personen; Urteil; Gesellschafter; Anspruch; Vorinstanz; Auflösung; Handelsregister; Konkurs; Obergericht; Bundesgericht; Liquidator; Kantons; Amtes; Verfügung; Gesuch; Gewährung; Zweck; Verfahren; Solothurn-Lebern; Aktivum; Zivilprozessordnung; Erwägung
143 III 102 (4A_685/2016)Art. 168 Abs. 1 OR; Art. 250 lit. a Ziff. 6 ZPO; Hinterlegung beim Streit darüber, wem eine Forderung zusteht. Darf das Gericht im Fall der Hinterlegung gemäss Art. 168 Abs. 1 OR einem der Ansprecher Frist zur Klage gegen den anderen ansetzen unter der Androhung, dass der hinterlegte Betrag sonst dem anderen herausgegeben wird? Frage verneint (E. 2). Hinterlegung; Frist; Klage; Betrag; Bezirksgericht; Urteil; Recht; Entscheid; Androhung; Maloja; Gläubiger; Forderung; Gericht; Einzelrichter; Hinterlegungsstelle; Bezirksgerichts; Rechtsbegehren; Vorinstanz; Schuldner; Verzug; Hinweisen; Hinterlegungsrichter; Auszug; Zivilsachen; Streit; Ansprecher; Gipserarbeiten; Unternehmen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-700/2020Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Verfahren bis Ende 2018)Betreibung; Recht; Rechnung; Billag; Verfügung; Bundes; Vorinstanz; Empfang; Verfahren; Empfangs; Zustellung; Bundesverwaltung; Rechtsvorschlag; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Gebühr; Radio; Mahnung; Betreibungsgebühr; Forderung; Empfangsgebühr; Beschwerdeführers; Zahlung; Beseitigung; Betreibungsgebühren; Verfahrenskosten; Fälligkeit
C-1206/2009Assegnazione alle tariffe dei premi;assicurazione; Tribunal; Tribunale; ;azienda; ;insorgente; LAINF; ;ambito; ;impresa; ;applicazione; ;aumento; Nell#; Questo; ;attribuzione; ;assicuratore; Questa; Mediante; Commissione; Nella; ;anticipo; ;autorità; Infatti; Francesco; Parrino; Dario; Croci; Torti; Contro; Lucerna; ;edilizia; ;opposizione

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch Kommentar zur schweizerischen Strafprozessordnung2020
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2020