Legge sulle dogane (LD) Art. 91

Zusammenfassung der Rechtsnorm LD:



Art. 91 LD dal 2023

Art. 91 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 91 Capitolo 1: Organizzazione e personale UDSC (1)

1 L’UDSC è costituita dalla Direzione generale delle dogane, dalle direzioni di circondario e dagli uffici doganali.

2 Il Corpo delle guardie di confine è una formazione armata e in uniforme.

(1) Nuovo testo giusta il n. I 16 dell’O del 12 giu. 2020 sull’adeguamento di leggi in seguito al cambiamento della designazione dell’Amministrazione federale delle dogane nel quadro del suo ulteriore sviluppo, in vigore dal 1° gen. 2022 (RU 2020 2743).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.95-Beschuldigte; Apos; Beschuldigten; Kokain; Urteil; Ziffer; Recht; Betäubungsmittel; Kokaingemisch; Vorinstanz; Freiheit; Täter; Beweis; Freiheitsstrafe; Schweiz; Verfahren; Widerhandlung; Geldstrafe; Solothurn; Urteils; Staat; Ausländer; Ecstasy; Person; Kanton; MDMA/Ecstasy; BetmG; Einvernahme
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 182Versatzpfand; gewerbsmässiger Kauf auf Rückkauf (Art. 907 Abs. 1 und Art. 914 ZGB). Nichtigkeit (Art. 19 und 20 OR) und Konversion. Der gewerbsmässige Kauf auf Rückkauf im Hinblick auf die Absicherung eines Kredites ist als solcher unzulässig und führt zur Nichtigkeit des betreffenden Vertrages. Mit der Gleichstellung von gewerbsmässigem Kauf auf Rückkauf mit dem Versatzpfand wollte der Gesetzgeber verhindern, dass durch Kreditgeschäfte die strengen Vorschriften über das Versatzpfand umgangen werden. Eine Konversion des nichtigen Rechtsgeschäfts in eine Faustpfandbestellung ist nicht möglich (E. 3b). ässig; Rückkauf; Kredit; Konversion; Versatzpfand; Recht; Faustpfand; Geschäft; Faustpfandbestellung; Kommentar; Nichtigkeit; Umdeutung; Gesetzgeber; Obergericht; OFTINGER/BÄR; Bewilligung; Kreditgeber; Kaufs; Zweck; Ersatzgeschäft; KRAMER; Verpflichtung; Urteil; Hinblick; ührt
121 III 187Miet- und Pachtzinssperre (Art. 91 VZG). Die Miet- oder Pachtzinssperre kann nicht nur mit dem Betreibungsbegehren, sondern - wenn mit dem Betreibungsbegehren nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde - auch noch zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden. Das spätere Begehren um Anordnung von Miet- oder Pachtzinssperre und die ihm Folge leistende Anordnung des Betreibungsamtes können jedoch keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung auf Grundpfandverwertung oder der Konkurseröffnung entfalten; vielmehr werden sie erst ab dem Zeitpunkt wirksam, wo das Begehren gestellt und der Kostenvorschuss geleistet wird. Betreibung; Pacht; Grundpfand; Betreibungsbegehren; Kostenvorschuss; Pachtzinssperre; Mietoder; Betreibungsamt; Konkurs; Zeitpunkt; Grundpfandgläubiger; Mietzins; Gebühr; Begehren; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Kostenvorschusses; Anhebung; Verzicht; Entscheid; Auffassung; Verwertung; Pfandhaft; SchKG; Solothurner; Rekurs; äteren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2022.22Recht; Rechtshilfe; Akten; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Verfahren; Staat; Beschwerde; Rubrik; Behörde; Ägypten; Rieger; Advokat; Entscheid; Schlussverfügung; Staats; Objekte; Verfahrens; Beschlagnahme; Staatsanwalt; Frist; Apos;; Basel; Person; ässig