Fusionsgesetz (FusG) Art. 91

Zusammenfassung der Rechtsnorm FusG:



Das schweizerische Fusionsgesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fusionen von Unternehmen, insbesondere von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Es legt Verfahren, Voraussetzungen und Informationspflichten fest, um die Rechte der betroffenen Aktionäre, Gläubiger und Arbeitnehmer zu schützen. Das Gesetz zielt darauf ab, Fusionen transparent und gerecht abzuwickeln, die Rechte der Minderheitsaktionäre zu sichern und einen fairen Prozess zu gewährleisten.

Art. 91 FusG vom 2023

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Art. 91 Fusionsbericht

1 Die obersten Leitungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen müssen einen schriftlichen Bericht über die Fusion erstellen. Sie können den Bericht auch gemeinsam verfassen.

2 Im Bericht sind zu erläutern und zu begründen:

  • a. der Zweck und die Folgen der Fusion;
  • b. der Fusionsvertrag;
  • c. die Auswirkungen der Fusion auf die Rechte und Ansprüche der Versicherten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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