FIDLEG Art. 91 - Unerlaubtes Anbieten von Finanzinstrumenten

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 91 FIDLEG vom 2024

Art. 91 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 91 Unerlaubtes Anbieten von Finanzinstrumenten

Mit Busse bis zu 500 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:

  • a. Privatkundinnen und -kunden strukturierte Produkte anbietet, ohne die Bedingungen von Artikel 70 einzuhalten;
  • b. ein internes Sondervermögen bildet, ohne die Bedingungen von Artikel 71 einzuhalten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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