LPar Art. 9 - Procedura in caso di disdetta discriminatoria

Einleitung zur Rechtsnorm LPar:



Art. 9 LPar dal 2020

Art. 9 Legge federale sulla parità dei sessi (LPar) drucken

Art. 9 Procedura in caso di disdetta discriminatoria

In caso di discriminazione all’atto della disdetta del rapporto di lavoro, si applica l’articolo 336b del Codice delle obbligazioni (1) .

(1) RS 220

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 9 Legge federale sulla parità dei sessi (GlG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA070024Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung, Einspracheerfordernis, Einsprachefrist bei zu spät erfolgter Begründung der Kündigung und bei Vereinbarung einer sehr kurzen KündigungsfristKündigung; Einsprache; Recht; Kündigungsfrist; Vorinstanz; Missbräuchlichkeit; Erstreckung; Schwangerschaft; Einspracheerfordernis; Entschädigung; Lehre; Einsprachefrist; Parteien; Einsatz; Begründung; Argument; Beklagten; Rechtsprechung; Frist; Probezeit; Literatur