LEg Art. 9 - Procédure lors de discrimination dans la résiliation du contrat de travail

Einleitung zur Rechtsnorm LEg:



Art. 9 LEg de 2020

Art. 9 Loi sur l’égalité (LEg) drucken

Art. 9 Procédure lors de discrimination dans la résiliation du contrat de travail

Lors de discrimination dans la résiliation du contrat de travail, l’art. 336b du code des obligations (1) est applicable.

(1) RS 220

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 9 Loi sur l’égalité (GlG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA070024Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung, Einspracheerfordernis, Einsprachefrist bei zu spät erfolgter Begründung der Kündigung und bei Vereinbarung einer sehr kurzen KündigungsfristKündigung; Einsprache; Recht; Kündigungsfrist; Vorinstanz; Missbräuchlichkeit; Erstreckung; Schwangerschaft; Einspracheerfordernis; Entschädigung; Lehre; Einsprachefrist; Parteien; Einsatz; Begründung; Argument; Beklagten; Rechtsprechung; Frist; Probezeit; Literatur