Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 89n

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 89n SVG vom 2024

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Art. 89n Organisation und Durchführung

Der Bundesrat regelt:

  • a. die Organisation und den Betrieb des Informationssystems;
  • b. die Zuständigkeiten und die Verantwortung für die Datenbearbeitung;
  • c. den Katalog der zu erfassenden Daten und deren Aufbewahrungsfristen;
  • d. das Eingabeverfahren;
  • e. die Verknüpfung mit anderen Informationssystemen;
  • f. die Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen;
  • g. die Bekanntgabe von Daten;
  • h. das Auskunfts- und Berichtigungsrecht;
  • i. die Datensicherheit;
  • j. die Organisation und den Umfang der Strassenverkehrsunfall-Statistik.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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