Art. 89f LCStr dal 2024
Art. 89f Diritto di consultazione
Chiunque è autorizzato a consultare i dati relativi alla propria persona o al proprio veicolo presso l’autorit cantonale competente per l’ammissione alla circolazione.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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