SVG Art. 89f -

Einleitung zur Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 89f SVG vom 2024

Art. 89f Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 89f Einsichtsrecht

Jede Person kann bei den zuständigen kantonalen Verkehrszulassungsbehörden die Daten einsehen, die sie selber oder ihr Fahrzeug betreffen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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