CrimPC Art. 88 - Public notice

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 88 CrimPC from 2023

Art. 88 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 88 Public notice

1 Service shall be effected by publication in an official gazette designated by the Confederation or the canton where:

  • a. the whereabouts of the addressee are unknown and cannot be ascertained despite making reasonable enquiries;
  • b. service is impossible or would lead to exceptional inconvenience;
  • c. a party or his or her legal agent with domicile, habitual residence or registered office abroad has failed to provide an address for service in Switzerland.
  • 2 Service is deemed to be effected on the day of publication.

    3 In the case of final judgments, only the conclusions of the judgment shall be published.

    4 Decisions to take no proceedings and summary penalty orders are deemed to be served without publication being required.


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    Art. 88 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220244Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Vorladung; Zustellung; Urteil; Verteidigung; Aufenthalt; Bundesgerichts; Gericht; Berufungsverhandlung; Rechtsmittel; Mitteilung; Oberrichter; Abteilung; Aufenthaltsort; Berufungsverfahren; Kanton; Rückzug; Migration; Kantons; Staatsanwaltschaft; Zürich-Sihl; Bezirksgerichtes; Migrationsamt; Zustellungsempfänger; Kontakt
    ZHSB220462Rechtswidrige EinreiseBeschuldigte; Staat; Staaten; Schweiz; Einreise; Recht; Beschuldigten; Flüchtling; Staatenlose; Berufung; Gericht; Anerkennung; Urteil; Vorinstanz; Staatenlosigkeit; Geldstrafe; Staatenlosen; Bundesgericht; Deutschland; Flüchtlingskonvention; Entscheid; Verfahren; Staatenlosenübereinkommen; Rechtfertigungsgr; Flüchtlinge; Person; Aufenthalt; Verfahren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2023.307-Recht; Gericht; Befehl; Verfügung; Verwaltungs; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Kanton; Führerausweis; Kantons; Geschwindigkeitsüberschreitung; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Widerhandlung; Verfahren; Bundesgericht; Übersetzung; Schweiz; Eröffnung; Person; Gerichts; Urteil; Befehls; Geschwindigkeitsüberschreitungen; Verfahrens; Führerausweisentzug; Entzug; Beschwerdeführers; Christian; Wartburg
    SOSTBER.2022.50-Berufung; Solothurn; Beschuldigte; Kanton; Verfahren; Vorhalt; Staat; Urteil; Vorladung; Polizei; Apos; Verteidiger; Honorar; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahren; Berufungsverfahren; Verteidigung; Rechtsmittel; Privatkläger; Zahlungsanspruch; Betäubungsmittelgesetz; Entschädigung; Verhältnisse; Körperverletzung; Auslagen; Rechtsbeistand; Obergericht; Berufungskläger
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 518 (1B_244/2020)
    Regeste
    Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
    Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische
    133 I 33 (6S.59/2006)Art. 249 BStP; freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge. Die Annahme, die Aussage des gefährdeten Belastungszeugen sei unverwertbar, wenn neben dem Angeschuldigten auch sein Verteidiger nur unter audio-visueller Abschirmung Ergänzungsfragen stellen kann, schliesst die anonyme Zeugenbefragung als Beweismittel in allgemeiner Weise aus und verletzt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (E. 2.5).
    Regeste b
    Art. 6 Ziff. 1 und Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; anonymisierter Zeuge; Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Verwertung der Aussage eines anonymisierten Belastungszeugen verletzt die Verfahrensgarantien von Art. 6 EMRK nicht, wenn sie als Mosaikstein ein anderweitig gewonnenes Beweisergebnis, welches allein für den Schuldspruch zwar nicht ausreicht, aber einen schwerwiegenden Tatverdacht begründet, ins Stadium des rechtsgenügenden Beweises zu überführen vermag (E. 3 und 4).
    Zeuge; Beweis; Zeugen; Aussage; Kassationsgericht; Beweise; Beweismittel; Recht; Beweiswürdigung; Zeugenaussage; Verteidiger; Beschwerdegegner; Grundsatz; Urteil; Schuldspruch; Gericht; Geschworenengericht; Verteidigung; Identität; Aussagen; Nichtigkeitsbeschwerde; Verteidigungsrechte; Beschluss; Entscheid; Verfahren; üfen

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.39Mehrfache falsche Anschuldigung
    (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB)
    Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Apos;; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Urteil; Freiheit; Verteidigung; Täter; Freiheitsstrafe; Untersuchung; Verfolgung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Auslagen; Prostitution; Bundesstrafgericht
    SK.2017.62Einsprache gegen Strafbefehl; Urkundenfälschung/ Sistierung; Rückweisung an BABundes; Einsprecher; Gericht; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Einsprechers; Hauptverhandlung; Urteil; Einsprache; Befehl; Bundesstrafgericht; Verfügung; Kammer; Sistierung; Verteidiger; Schweiz; Ausland; Verfahrensleitung; Tribunal; Einzelrichter; Staatsanwalt; Vorladung; Bundesgerichts; Gründen; Aufenthalt; Rechtshängigkeit; Bundesstrafgerichts; Herrn; Gerichtsschreiberin

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Hans, SchweizerBasler Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendprozessordnung2023