StPO Art. 87 - Zustellungsdomizil

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 87 StPO vom 2024

Art. 87 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 87 Zustellungsdomizil

1 Mitteilungen sind den Adressatinnen und Adressaten an ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihren Sitz zuzustellen.

2 Parteien und Rechtsbeistände mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Sitz im Ausland haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen; vorbehalten bleiben staatsvertragliche Vereinbarungen, wonach Mitteilungen direkt zugestellt werden können.

3 Mitteilungen an Parteien, die einen Rechtsbeistand bestellt haben, werden rechtsgültig an diesen zugestellt.

4 Hat eine Partei persönlich zu einer Verhandlung zu erscheinen oder Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen, so wird ihr die Mitteilung direkt zugestellt. Dem Rechtsbeistand wird eine Kopie zugestellt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 87 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220244Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Vorladung; Zustellung; Urteil; Verteidigung; Aufenthalt; Bundesgerichts; Gericht; Berufungsverhandlung; Rechtsmittel; Mitteilung; Oberrichter; Abteilung; Aufenthaltsort; Berufungsverfahren; Kanton; Rückzug; Migration; Kantons; Staatsanwaltschaft; Zürich-Sihl; Bezirksgerichtes; Migrationsamt; Zustellungsempfänger; Kontakt
ZHSR180008Übertretung SVGRevision; Statthalteramt; Gesuch; Rechtsvertreter; Bülach; Gesuchs; Befehl; Gesuchsteller; Wiederherstellung; Verfahren; Einsprache; Entscheid; Gericht; Beschuldigten; Frist; Revisionsgesuch; Verfahrens; Wiederherstellungs; Wiederherstellungsgesuch; Obergericht; Kantons; Gesuchstellers; Prozessordnung; Erwägungen; Rechtsmittel; Befehls; äumt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170007Aufsichtsbeschwerde gegen einen BezirksgerichtspräsidentenAnzeige; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Bezirksgericht; Obergericht; Verwaltungskommission; Gericht; Obergerichts; Bezirksgerichts; Kantons; Beschwerdegegners; Aufsichtsbehörde; Frist; Eingabe; Verfahrens; Beschluss; Verfahren; Gesuch; Hauser/Schweri/Lieber; Amtspflichtverletzung; Anzeigeerstatters; Entscheid; Ausstands; Rekurs; Oberrichter
SOSTBER.2022.50-Berufung; Vorladung; Beschuldigte; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungskläger; Flucht; Rechtsmittel; Entscheid; Urteil; Obergericht; Amtsblatt; Verteidiger; Zustellung; Verfahren; Aufenthalt; Kammer; Vertreter; Parteien; Zustand; Berufungsgericht; Publikation; Obergerichts; Spezialbestimmung; Rückzug; Hauptverhandlung; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 518 (1B_244/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische
144 IV 64Art. 87 Abs. 1, 3 und 4 StPO; Person, an welche Mitteilungen zugestellt werden müssen, wenn ein Rechtsbeistand eingesetzt ist. Art. 87 Abs. 3 StPO ist zwingender Natur und lässt keinen Raum für einen von der vertretenen Partei oder deren Rechtsbeistand angebrachten Vorbehalt, nach welchem Mitteilungen in der Sache, in welcher der Rechtsbeistand eingesetzt wurde, direkt an die vertretene Partei zugestellt werden können. Ist ein Rechtsbeistand bestellt, können Mitteilungen nur an diesen rechtswirksam zugestellt werden (E. 2). énal; énale; édure; Ordonnance; être; étation; Tribunal; Opposition; Suisse; énales; ègle; Ministère; Rechtsbeistand; était; érêt; Arrêt; Mitteilungen; Arrondissement; Lausanne; élai; édéral; été; évoit; ésidence; étant; Espèce; érale; ématique; égislateur; ésentant

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.8Recht; Auslieferung; Gericht; Verfahren; Rumänien; Urteil; Verfahren; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Behörde; Recht; Behörden; Gericht; Urteil; Bundesgericht; Entscheid; Berufung; Bundesgerichts; Verfahrens; Staat; Beschwerdegegner; Verteidigung; Landgericht; Vorladung; Rechtsvertreter
RR.2023.135Bundes; Gesuchsteller; Revision; Recht; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Kammer; Verfahren; Gesuchstellers; Entscheid; Anzeige; Aufsicht; Bundesstrafgerichts; Eingabe; Berufungskammer; Beschluss; Beschwerdekammer; Schweiz; Urteil; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Verfahren; Antrag; Behörde; Feststellung; StBOG; Ziffer; Zustellung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Donatsch Kommentar zur StPO2014