OR Art. 839 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 839 OR vom 2024

Art. 839 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 839 Erwerb der Mitgliedschaft A. Grundsatz

1 In eine Genossenschaft können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden.

2 Die Statuten können unter Wahrung des Grundsatzes der nicht geschlossenen Mitgliederzahl die nähern Bestimmungen über den Eintritt treffen; sie dürfen jedoch den Eintritt nicht übermässig erschweren.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 839 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF190018Fristansetzung zur Sicherstellung gemäss Art. 83 Abs. 2 OR Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes - Freiwillige Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes Zürich vom 19. Februar 2019 (EO180017)Berufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Entscheid; Gesuch; Bezirksgericht; Verfahren; Eintragung; Forderung; Bauhandwerkerpfandrecht; Gesuchs; Frist; Bauhandwerkerpfandrechts; Anspruch; Urteil; Sicherstellung; Gericht; Berufungsbeklagten; Leistung; Sicherheit; Vertrag; Werkvertrag; Gesuchsgegnerin; Bezirksgerichts; Besserung; Münchwilen; Werkes; Unternehmer
ZHHE170371BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchstellerinnen; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Nebenintervenientin; Sicherheit; Frist; Leistungen; Werkvertrag; Bauhandwerkerpfandrecht; Verfahren; Gericht; Grundstück; Vollendung; Vollendungsarbeiten; Pfandrecht; Stellung; Sinne; Forderung; Recht; Grundbuch; Verfügung; Eingabe; Träge; Partei; Pfandrechts

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 375Genossenschaft; Verleihung des Stimmrechts an Nichtmitglieder (Art. 885 OR). Art. 885 OR ist zwingender Natur und verbietet, einem Nichtmitglied das Stimmrecht zu verleihen. Das folgt aus der körperschaftlichen Autonomie der Genossenschaft, ihrem personenbezogenen Charakter sowie ihrer Ausrichtung auf die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder (E. 3). Haftung der Verwaltung für die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten (Art. 916 i.V.m. Art. 902 OR). Pflicht der Verwaltung zu sorgfältiger Prüfung der Stimmberechtigung der an der Generalversammlung Anwesenden und der Abstimmungsergebnisse. Ist ein Mitglied der Verwaltung vom Ausgang des Abstimmungsergebnisses persönlich betroffen, gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht (E. 4). Genossenschaft; Stimmrecht; Generalversammlung; Beschluss; Stimmrechts; Nichtmitglied; Verwaltung; Mitglied; Genossenschafter; Beklagten; Interesse; Nichtmitglieder; Handelsgericht; Aktuar; Recht; Kommentar; Sorgfalt; Verleihung; Mitglieder; Stimmberechtigung; Präsident; Milchproduzentengenossenschaft; Interessen; Präsidenten; Stimme; FORSTMOSER; Schweizerische; Vorinstanz
118 II 435Genossenschaftsrecht. Erwerb der Mitgliedschaft (Art. 839 OR). 1. Berufungsfähigkeit gemäss Art. 44 ff. OG (E. 1). 2. Zusammenfassung von Rechtsprechung und Lehre zu Art. 839 Abs. 2 OR (E. 2). 3. Selbständiger Anspruch auf Feststellung der Ungültigkeit einer Statutenbestimmung? (E. 3). Genossenschaft; Statuten; Recht; Feststellung; Mitglied; Beitritt; Berufung; Statutenbestimmung; Eintritt; Handelsgericht; Pflicht; FORSTMOSER; Eiport; Genossenschaftsrecht; Mitgliedschaft; Bundesamt; Mitglieder; Sinne; Bundesgericht; Eintritts; Urteil; Erwerb; Anspruch; KUMMER; ändigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6017/2012Handelsregister- und FirmenrechtGenossenschaft; Quot;; Recht; Partizipations; Partizipationsschein; Statuten; Partizipationsscheine; Beteiligungs; Beteiligungsschein; Mitglied; Handelsregister; Vorinstanz; Ausgabe; Genussschein; MOSER; Partizipationsscheinen; Beteiligungsscheine; Bundes; Genossenschaften; FORSTMOSER; Gesellschaft; Interesse; Statutenänderung; Gesetzgeber; Feststellung; Aktie; Statutenentwurf; Genussscheine
A-6523/2008VorzugspreiseQuot;; Mitglied; Verein; Recht; Mitgliedschaft; Mitgliedschaftspresse; Vereins; Vorinstanz; Zeitschrift; Presse; Mitglieder; Zeitschriften; Beschwerdeführerinnen; Bundes; Vereine; Vorzugspreis; Organ; Publikation; Vorzugspreise; Organisation; Zeitung; Publikationen; Presseförderung; Zeitungen; Bundesverwaltungsgericht; Associazione; Organisationen