CCS Art. 835 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 835 CCS dal 2025

Art. 835 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 835 Cessione del credito

La cessione del credito ipotecario non richiede per la sua validità l’iscrizione nel registro.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 835 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 56AGVE - Archiv 2016 Zivilrecht 333 B. Sachenrecht 56 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 961 Abs. 1...Grundbuch; Eintrag; Eintragung; Berichtigung; Pfandgläubiger; Anmeldung; Person; Bauhandwerkerpfandrecht; Schumacher; Pfandgläubigers; Grundbuchamt; Grundpfand; Anordnung; Grundbuchverwalter; Datum; Recht; Versehen; Entscheid; Baupfandrecht; Baupfandgläubiger; Zivilrecht; Baupfandgläubigers; Forderung; Obergericht; Gläubiger; Basel; Anweisung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 56B. Sachenrecht56 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 961 Abs. 1Ziff. 1 ZGB; Art. 837 ff. ZGB)Die Berichtigung einer Eintragung im Grundbuch, welche auf einemVersehen des die Eintragung veranlassenden Gerichts bezüglich der Bezeichnung der Person des Baupfandgläubigers beruht, ist... Grundbuch; Eintrag; Eintragung; Berichtigung; Pfandgläubiger; Anmeldung; Person; Bauhandwerkerpfandrecht; Schumacher; Pfandgläubigers; Grundpfand; Grundbuchamt; Anordnung; Grundbuchverwalter; Datum; Recht; Versehen; Entscheid; Baupfandrecht; Baupfandgläubiger; Zivilrecht; Baupfandgläubigers; Forderung; Obergericht; Gläubiger; Basel; Anweisung
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