Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LEF:



Art. 82 LEF dal 2024

Art. 82 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 82 Mediante rigetto
provvisorio a. Condizioni

1 Se il credito si fonda sopra un riconoscimento di debito constatato mediante atto pubblico o scrittura privata, il creditore può chiedere il rigetto provvisorio dell’opposizione.

2 Il giudice lo pronuncia, sempreché il debitore non giustifichi immediatamente delle eccezioni che infirmano il riconoscimento di debito.


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Art. 82 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend
ZHRT230196RechtsöffnungGesuchsgegner; Zahlungsvereinbarung; Beschwerdeverfahren; Unterzeichnung; Urteil; Vorinstanz; Zeitpunkt; Schwächesituation; Entscheid; E-Mail; Schuld; Urkunden; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Missverhältnis; Entschädigung; Übervorteilung; Bundesgericht; Oberrichter; Verfahren; Betreibung; SchKG; Notlage; Leistung; Verzugsschaden; Bonitätsprüfung; Akten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.164-Recht; Gesuch; Unterschrift; Beschwerdegegner; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Gesuchsgegner; Schenkungsvereinbarung; Urteil; Rechtspflege; Staat; Entscheid; Unterschriften; Beschwerdegegners; Verfahren; Zivilkammer; Obergericht; Advokat; Betreibung; Thierstein; Gericht; Bundesgericht; Philipp; Simonius; Apos; Gesuchsgegners; Staates; Gesuchstellers; Amtsgerichtspräsidentin
SOZKBES.2024.131-Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Entscheid; Rechtspflege; Zahlungsvereinbarung; Zivilkammer; Obergericht; Beschwerdeschrift; Anwalt; Bundesgericht; Amtsgerichtspräsident; Beiordnung; Instanz; Einwendungen; Begründung; Verfassungsbeschwerde; Urteil; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Obergerichts; Betreibung; Abweisung; Gerichtskosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; Feststellungs; SchKG; Feststellungsklage; Klagerückzug; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Forderung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Rechtskraft; Gericht; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl; Handelsgericht; Auffassung; Leistungsbegehren; Anerkennungsklage; Sinne; Rechtsvorschlags
147 III 176 (5A_434/2020)
Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Urkunde; Verfahren; Urkunden; Schuldner; Entscheid; Amtes; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Rechtsöffnungstitels; Betreibung; Berufung; Beanstandungen; E-Mail; Hinweis; Regionalgericht; Beschwerdeinstanz; Forderung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5225/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungArbeitgeber; Auffangeinrichtung; Recht; Bundes; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Betreibung; Beitrags; Urteil; Vorsorge; Betrag; Bundesverwaltungsgericht; Beiträge; Hinweis; Höhe; Verzug; Hinweisen; Zahlung; Rechtsvorschlag; Verfügung; Tilgungsplan; Verzugszins; Entscheid; BVGer; Arbeitnehmende; Person; önne

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
StaehelinBasler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2021
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