Art. 82 LEF dal 2024
Art. 82 Mediante rigetto
provvisorio
1 Se il credito si fonda sopra un riconoscimento di debito constatato mediante atto pubblico o scrittura privata, il creditore può chiedere il rigetto provvisorio dell’opposizione.
2 Il giudice lo pronuncia, sempreché il debitore non giustifichi immediatamente delle eccezioni che infirmano il riconoscimento di debito.
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Art. 82 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230033 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend |
ZH | RT230196 | Rechtsöffnung | Gesuchsgegner; Zahlungsvereinbarung; Beschwerdeverfahren; Unterzeichnung; Urteil; Vorinstanz; Zeitpunkt; Schwächesituation; Entscheid; E-Mail; Schuld; Urkunden; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Missverhältnis; Entschädigung; Übervorteilung; Bundesgericht; Oberrichter; Verfahren; Betreibung; SchKG; Notlage; Leistung; Verzugsschaden; Bonitätsprüfung; Akten |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBES.2024.164 | - | Recht; Gesuch; Unterschrift; Beschwerdegegner; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Gesuchsgegner; Schenkungsvereinbarung; Urteil; Rechtspflege; Staat; Entscheid; Unterschriften; Beschwerdegegners; Verfahren; Zivilkammer; Obergericht; Advokat; Betreibung; Thierstein; Gericht; Bundesgericht; Philipp; Simonius; Apos; Gesuchsgegners; Staates; Gesuchstellers; Amtsgerichtspräsidentin |
SO | ZKBES.2024.131 | - | Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Entscheid; Rechtspflege; Zahlungsvereinbarung; Zivilkammer; Obergericht; Beschwerdeschrift; Anwalt; Bundesgericht; Amtsgerichtspräsident; Beiordnung; Instanz; Einwendungen; Begründung; Verfassungsbeschwerde; Urteil; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Obergerichts; Betreibung; Abweisung; Gerichtskosten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; Feststellungs; SchKG; Feststellungsklage; Klagerückzug; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Forderung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Rechtskraft; Gericht; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl; Handelsgericht; Auffassung; Leistungsbegehren; Anerkennungsklage; Sinne; Rechtsvorschlags |
147 III 176 (5A_434/2020) | Regeste Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2). | Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Urkunde; Verfahren; Urkunden; Schuldner; Entscheid; Amtes; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Rechtsöffnungstitels; Betreibung; Berufung; Beanstandungen; E-Mail; Hinweis; Regionalgericht; Beschwerdeinstanz; Forderung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5225/2018 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Recht; Bundes; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Betreibung; Beitrags; Urteil; Vorsorge; Betrag; Bundesverwaltungsgericht; Beiträge; Hinweis; Höhe; Verzug; Hinweisen; Zahlung; Rechtsvorschlag; Verfügung; Tilgungsplan; Verzugszins; Entscheid; BVGer; Arbeitnehmende; Person; önne |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Staehelin | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I | 2021 |
Staehelin | Basler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I | 2021 |