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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 82 SchKG vom 2024

Art. 82 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 82 Durch
provisorische Rechtsöffnung a. Voraussetzungen

1 Beruht die Forderung auf einer durch öffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, so kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen.

2 Der Richter spricht dieselbe aus, sofern der Betriebene nicht Einwendungen, welche die Schuldanerkennung entkräften, sofort glaubhaft macht.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 82 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230033RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gegnerin; Gesuchsgegnerin; Recht; Beschwerde; Steller; Gesuchsteller; Recht; Forderung; Vorinstanz; öffnung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Rungen; Glaubhaft; Entscheid; Partei; Rechtlich; Vorbringen; Noven; Schuld; Vorinstanzliche; Begründung; Beweis; Sinne; MwHinw; Gesuchstellers; Vorne
ZHRT230196RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Zahlungsvereinbarung; Beschwerdeverfahren; Unterzeichnung; Urteil; Vorinstanz; Zeitpunkt; Schwächesituation; Entscheid; E-Mail; Schuld; Urkunden; Beschwerdeführer; Rechtsöffnung; Schuldanerkennung; Missverhältnis; Habe; Entschädigung; Übervorteilung; Setze; Bewusst; Habe; Glaubhaft; Können; Vorinstanzliche; Bundesgericht; Oberrichter; Verfahren; Betreibung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.47 (AG.2021.450)provosorische Rechtsöffnung (BGer 5D_185/2021 vom 11. Oktober 2021)
BSBEZ.2021.38 (AG.2021.385)provisorische Rechtsöffnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Beschwerde; Feststellungsklage; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Gerichtlich; Forderung; Gerichtliche; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Materiell; Rechtsvorschlag; Obergericht; Beschwerdeführer; Gericht; Rechtskraft; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl
147 III 176 (5A_434/2020)
Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Beschwerdegegnerin; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Urkunde; Erstinstanzlich; Verfahren; Urkunden; Schuldner; Entscheid; Provisorische; Erstinstanzliche; Amtes; Rechtsmittelinstanz; SchKG; Betreibung; Rechtsöffnungstitels; Berufung; Beanstandungen; E-Mail; Erwähnt; Hinweis; Provisorischen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5225/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Recht; Bundes; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Betreibung; Beschwerdef?hrerin; Beitrags; Vereinbart; Urteil; Vorsorge; Betrag; Bundesverwaltungsgericht; Beitr?ge; Berufliche; Hinweis; Vereinbarte; H?he; Verzug; Vereinbarten; Hinweisen; Bezahlt; Zahlung; Rechtsvorschlag; Verf?gung; Effektiv; Partei; Ausstehende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Vock, Aepli-WirzKommentar, 74201
Vock, Aepli-Wirz Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2017
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