SG | B 2015/1 | Entscheid Anwaltsrecht, Art. 12 lit. e BGFA. Es genügt, dass eine als standeswidrig beurteilte Vereinbarung über die Beteiligung am Prozessgewinn abgeschlossen worden ist. Aus der Vereinbarung ergibt sich, dass sie auch dann gilt, wenn zur Geltendmachung der Ansprüche ein gerichtliches Verfahren beschritten wird. Verboten ist der Verzicht auf ein Honorar im Fall des ungünstigen Abschlusses des Verfahrens. Die mit seinem Treuhandunternehmen abgeschlossene Vereinbarung ist unter den konkreten Umständen dem Anwalt anzurechnen (Verwaltungsgericht, | Recht; Gesellschaft; Erfolg; Anleger; Vereinbarung; Rechtsanwalt; Anwalt; Erfolgshonorar; Verfahren; Ansprüche; Projekt; Honorar; Beschwerdeführer; Entscheid; Vorinstanz; Verbot; Beschwerdeführers; Ingress; Retrozessionsherausgabeansprüche; Erfolgshonorars; Ziffer; Geschäftsführer; Anlegern; Gericht; Verfahrens; Retrozessionsherausgabeansprüche“; Internet; Gesellschafter; Schweiz; ällige |
SG | AVI 2010/94 | Entscheid Art. 51 Abs. 2 AVIG. Insolvenzentschädigung. Auf Grund der Neuregelung des GmbH-Rechts haben die Geschäftsführenden einer GmbH - wie die Verwaltungsräte einer AG - ex lege eine arbeitgeberähnliche Stellung. Es braucht somit nicht im Einzelfall geprüft zu werden, ob dies zutrifft. Vorliegend besteht zudem auch für die Zeit nach der Übertragung der GmbH und der Geschäftsführung auf einen Dritten kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung, da die Insolvenz der Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt bestanden hat, als der Beschwerdeführer noch Geschäftsführer war (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Oktober 2011, AVI 2010/94) Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach Entscheid vom 31. Oktober 2011 in Sachen A. , Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Urs Schuppisser, Aschwanden Peter & Partner, Limmatquai 1, Postfach 160, 8024 Zürich, gegen Kantonale Arbeitslosenkasse, Davidstrasse 21, 9001 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, betreffend Insolvenzentschädigung (Schadenminderungspflicht, arbeitgeberähnliche Stellung) Sachverhalt: | Arbeit; Insolvenz; Arbeitgeber; Insolvenzentschädigung; Gesellschaft; Konkurs; Arbeitgeberin; Geschäftsführer; Gesellschafter; Anspruch; Entscheid; Lohnforderung; Stellung; Firma; Schuldanerkennung; Arbeitnehmer; Ansprüche; Beschwerdeführers; Vielmehr; Arbeitslosenversicherung; Handelsregister; Arbeitslosenkasse |