Strafgesetzbuch (StGB) Art. 80
Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 80 StGB vom 2024
Art. 80 Abweichende Vollzugsformen
1 Von den für den Vollzug geltenden Regeln darf zu Gunsten des Gefangenen abgewichen werden:a. wenn der Gesundheitszustand des Gefangenen dies erfordert;b. bei Schwangerschaft, Geburt und für die Zeit unmittelbar nach der Geburt;c. zur gemeinsamen Unterbringung von Mutter und Kleinkind, sofern dies auch im Interesse des Kindes liegt.
2 Wird die Strafe nicht in einer Strafanstalt, sondern in einer anderen geeigneten Einrichtung vollzogen, so untersteht der Gefangene den Reglementen dieser Einrichtung, soweit die Vollzugsbehörde nichts anderes verfügt.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.