Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 80 SchKG vom 2024

Art. 80 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 80 Durch
definitive Rechtsöffnung a. Rechtsöffnungstitel
(1)

1 Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid, so kann der Gläubiger beim Richter die Aufhebung des Rechtsvorschlags (definitive Rechtsöffnung) verlangen. (2)

2 Gerichtlichen Entscheiden gleichgestellt sind: (2)

  • 1. gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennungen;
  • 1bis. (4) vollstreckbare öffentliche Urkunden nach den Artikeln 347–352 ZPO (5) ;

  • 2. (2) Verfügungen schweizerischer Verwaltungsbehörden;
  • 3. (7)
  • 4. (8) die endgültigen Entscheide der Kontrollorgane, die in Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 (9) gegen die Schwarzarbeit getroffen werden und die Kontrollkosten zum Inhalt haben;
  • 5. (10) im Bereich der Mehrwertsteuer: Steuerabrechnungen und Einschätzungsmitteilungen, die durch Eintritt der Festsetzungsverjährung rechtskräftig wurden, sowie Einschätzungsmitteilungen, die durch schriftliche Anerkennung der steuerpflichtigen Person rechtskräftig wurden.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
    (2) (3)
    (3) (6)
    (4) Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
    (5) SR 272
    (6) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
    (7) Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
    (8) Eingefügt durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 359; BBl 2002 3605).
    (9) SR 822.41
    (10) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

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    Art. 80 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHRT240025RechtsöffnungGesuchsgegner; Rechtsöffnung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Verfahren; Entscheid; Unterhaltsbeiträge; Bezirksgericht; Vorinstanz; Betreibung; Parteien; Bezirksgerichts; Aarau; Alimente; Bundesgericht; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; SchKG; Abänderung; Situation; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Paszehr; Akten; Verfahrens
    ZHRT230172RechtsöffnungRecht; Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Forderung; Entscheid; Urteil; Bundesgericht; Betreibung; Gericht; Vorinstanz; Parteien; Verfahren; Parteientschädigung; Beschwerdeverfahren; Bundesgerichts; Mietgericht; Betrag; Gesuchsgegners; SchKG; Mietgerichts; Rechtsöffnungstitel; Rechtsmittel; Forderung; Erwägungen; Verzug; Begründung; Forderungsbetrag
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPG110010VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Vollstreckbarkeit; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Gericht; Schiedsspruch; Kommentar; Schweizerischen; Ausstellung; Obergericht; Frist; Basel; Verwaltungskommission; Stellung; Rechtsöffnung; Brunner; Verfügung; Verfahrens; Standslosigkeit; Kanton; Entscheid; Rechtsanwalt; Eingabe; Möglichkeit; Stellungnahme; Girsberger
    ZHVV080005AblehnungsbegehrenRecht; Ablehnung; Gesuch; Gesuchsteller; Ablehnungsbegehren; Rechtsöffnung; Abgelehnte; Rechtsmittel; Verwaltungskommission; Verfahren; Parteien; Akten; Bezirksgericht; Entscheid; Stellung; Misstrauen; Richter; Ausschlussgr; Verfügung; Stellungnahme; Anträge; Schweiz; Ablehnungsgr; Befangenheit; Verhalten; Ausstand; Abgelehnten; Rechtspflege; Justiz
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 III 30 (5A_383/2020)
    Regeste
     a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
    Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellung; Feststellungs; SchKG; Feststellungsklage; Klagerückzug; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Forderung; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Rechtskraft; Gericht; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl; Handelsgericht; Auffassung; Leistungsbegehren; Anerkennungsklage; Sinne; Rechtsvorschlags
    144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Betreibungs; Forderung; Forderungen; Gläubiger; Verlustforderung; Pfändung; Kommentar; Konkurs; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung; Zwangsvollstreckungsrecht; Betrag; Obergericht; Kantons

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-91/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVerfügung; Vorinstanz; Auffangeinrichtung; Recht; Betreibung; Verzugszins; Bundes; Urteil; Betrag; Beiträge; Bundesverwaltungsgericht; Lohnänderung; Gebühr; Beilage; Rechtsvorschlag; Arbeitgeber; Gebühren; BVGer; Austritt; Tilgungsplan; Zahlung; Verfahren; Austritte; Mahnkosten; Dispositiv-Ziff; Entscheid; Einleitung; Verfahrens; Akten; Berechnung
    A-2949/2017Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungRecht; Verfügung; Vorinstanz; Bundes; Betreibung; Auffangeinrichtung; Forderung; Arbeitgeber; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Rechtsvorschlag; Forderungen; Zwangsanschluss; Höhe; Arbeitgeberin; Anschluss; Betreibungs; Gebühr; Beitrags; Verfahren; Entscheid; Rorschach; Betrag; Verzugszins; BVGer; Beiträge; Lassstundung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2019.36Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen. Begehren um gerichtliche Beurteilung und Wiederherstellung der Frist.Beschuldigte; Bundes; Frist; Beschuldigten; Gericht; Gericht; Beurteilung; Begehren; Zustellung; Grundbuch; Bundesstrafgericht; Wiederherstellung; Verfügung; Verfahren; Brief; VStrR; Bundesstrafgerichts; Miteigentum; Grundstück; Verfahren; Urteil; Verfahrens; Verfügung; Briefkasten; Abholung; Beweis; Kammer; Einzelrichter; Grundbuchsperre
    SK.2010.3Ungetreue Amtsführung. Urkundenfälschung im Amt.Apos;; Angeklagte; Bundes; Angeklagten; Anklage; Recht; Anklagepunkt; Recht; Einziehung; Delikt; Urkunde; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Betrag; Zahlung; Täter; Veruntreuung; Stunden; Urkunden; Urkundenfälschung; Hauptverhandlung; Urteil; Rechnung; Ersatzforderung; Taten; Verfahren; Bundesstrafgericht; Gericht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Staehelin, Abbet, VeuilletBasler Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG] I2022
    Staehelin, Abbet, VeuilletBasler Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG] I2022