Art. 80 SchKG vom 2024
Art. 80 Durch
definitive Rechtsöffnung a. Rechtsöffnungstitel (1)
1 Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid, so kann der Gläubiger beim Richter die Aufhebung des Rechtsvorschlags (definitive Rechtsöffnung) verlangen. (2)
2 Gerichtlichen Entscheiden gleichgestellt sind: (2) 1. gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennungen;1bis. (4) vollstreckbare öffentliche Urkunden nach den Artikeln 347–352 ZPO (5) ;2. (2) Verfügungen schweizerischer Verwaltungsbehörden;3. (7) …4. (8) die endgültigen Entscheide der Kontrollorgane, die in Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 (9) gegen die Schwarzarbeit getroffen werden und die Kontrollkosten zum Inhalt haben;5. (10) im Bereich der Mehrwertsteuer: Steuerabrechnungen und Einschätzungsmitteilungen, die durch Eintritt der Festsetzungsverjährung rechtskräftig wurden, sowie Einschätzungsmitteilungen, die durch schriftliche Anerkennung der steuerpflichtigen Person rechtskräftig wurden.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 ([AS 1995 1227]; [BBl 1991 III 1]). (2) (3) (3) (6) (4) Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 ([AS 2010 1739]; [BBl 2006 7221]). (5) [SR 272] (6) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 ([AS 2010 1739]; [BBl 2006 7221]). (7) Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 ([AS 2010 1739]; [BBl 2006 7221]). (8) Eingefügt durch Anhang Ziff. 3 des BG vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit, in Kraft seit 1. Jan. 2008 ([AS 2007 359]; [BBl 2002 3605]). (9) [SR 822.41] (10) Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 ([AS 2017 3575]; [BBl 2015 2615]).
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BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 30 (5A_383/2020) | Regeste a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2). | Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Beschwerde; Feststellungsklage; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Verfahren; Gerichtlich; Forderung; Gerichtliche; Urteil; Rechtsöffnungstitel; Materiell; Rechtsvorschlag; Obergericht; Beschwerdeführer; Gericht; Rechtskraft; Anerkennungs; Zahlung; Zahlungsbefehl |
144 III 360 (5A_375/2017) | Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). | SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Forderung; Beschwerdeführer; Definitive; Forderungen; Gläubiger; Aufl; Verlustforderung; Pfändung; Konkurs; Kommentar; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung |