SCC Art. 798 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 798 SCC from 2024

Art. 798 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 798 b. In the case of more than one property

1 A mortgage right may be created on two or more properties for a single debt provided the properties are all owned by the same person or by debtors who are jointly and severally liable.

2 In all other cases where more than one property is made subject to a mortgage as security for a single debt, each of the properties shall be encumbered for a specified portion of the total debt.

3 Unless otherwise agreed, the total amount secured by the mortgage is divided in proportion to the values of the properties.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 798 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220030BauhandwerkerpfandrechtStockwerkeigentumsanteil; Gesuch; EGRID; Gesuchs; Eintrag; Gesuchsgegnerin; Pfandsumme; Eintragung; Frist; Gericht; Grundbuch; Lieferung; Einzelgericht; Grundbuchamt; Stockwerkeigentumsanteile; Grundstück; Verfahren; Ziffer; Pfandrecht; Lieferungen; Arbeit; Dispositiv-Ziffer; Liegenschaft; Entschädigungsfolgen; Verfügung; Stellungnahme; Baute; Forderung; Klage
ZHPS180242Verwertungserlös (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Schuld; Betreibungsamt; Überschuss; Verwertung; Miteigentümer; Schuldner; Miteigentum; Grundstück; Pfand; Recht; Ehemann; SchKG; Erlös; Vorinstanz; Konkurs; Ehemannes; Überschusses; Verhältnis; Entscheid; Grundpfandgläubigerin; Forderung; Drittpfand; Miteigentums; Grundstücke; Aufsichtsbehörde; Liegenschaft; Grundpfandverwertung
Dieser Artikel erzielt 13 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 182 (5A_32/2011)Rechtsöffnung in einer Mehrheit von Betreibungen auf Verwertung von Grundpfändern, welche für die gleiche Forderung haften; Aufteilung der Belastung (Art. 82 SchKG; Art. 798 und 816 Abs. 3 ZGB). Abgesehen vom hier nicht gegebenen Fall des Gesamtpfandes, wo jedes Grundstück für die gesamte Forderung haftet, beinhaltet die Verpfändung mehrerer Grundstücke für eine einzige Forderung, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine verhältnismässige Aufteilung der Belastung auf die verschiedenen Grundstücke. Wird der Entscheid über die Aufteilung bereits im Stadium der Rechtsöffnung getroffen, so ist nur die Art der Aufteilung endgültig festgesetzt, jedoch nicht der betragsmässige Umfang der Sicherung. Verletzung von Art. 798 Abs. 3 ZGB durch einen kantonalen Entscheid, der sich nicht auf die verhältnismässige Aufteilung, sondern auf die Reihenfolge in einer Rahmenkreditvereinbarung stützt (E. 4). érêt; éance; édule; été; édit; écaire; érêts; épartition; édules; éances; écaires; être; éalisation; était; Opposition; Intérêt; évrier; ément; étant; Aufteilung; édit-cadre; Ordre; écision; équisition; échus; Espèce; Aient; Tribunal; STEINAUER; -après:
134 I 12 (5A_447/2007)Unentgeltliche Rechtsverbeiständung (Art. 29 Abs. 3 BV). Für die vom Konkursamt im Rahmen der Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück durchzuführende Einigungsverhandlung mit den pfandberechtigten Gläubigern hat der Schuldner keinen Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (E. 2). Konkurs; Konkursamt; Miteigentum; Recht; Miteigentums; Verwertung; Einigungsverhandlung; Rechtsbeistand; Miteigentumsanteile; Schuldner; Obergericht; Verhandlungen; Grundstück; Kaufvertrag; Bundesgericht; Einigungsverhandlungen; Aufteilung; Schuldners; Gläubiger; Urteil; Miteigentumsanteils; Abstellplätze; Darlehen; Gemeinschuldners; Konkursmasse; Notwendigkeit; Konkursamtes; Miteigentumsanteilen; Verpflichtung; Miteigentümer