Art. 78 LTF dal 2024
Art. 78 Ricorso in materia penale Principio
1 Il Tribunale federale giudica i ricorsi contro le decisioni pronunciate in materia penale.
2
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 78 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210018 | Einfache Körperverletzung etc. | Privatklägerin; Berufung; Beschuldigte; Genugtuung; Beschuldigten; Schaden; Gericht; Urteil; Verfahren; Verteidigung; Vorinstanz; Punkt; Gericht; Berufungsverfahren; Anschlussberufung; Verletzung; Forderung; Schadenersatz; Entscheid; Verletzungen; Sinne; Grundsatz; Streitwert; Verfahren; Zivilpunkt; Verfahrens; Uster; Gerichtskasse |
ZH | AC110010 | Anspruch auf genügende (effiziente) Verteidigung; Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht;Ablehnung des Sachverständigen | Verteidiger; Verteidigerin; Verteidigung; Antrag; Staatsanwalt; Geschworenen; Vorinstanz; Geschworenengericht; Totschlag; Verfahren; Staatsanwalts; Verfahren; Nichtigkeitsbeschwerde; Plädoyer; Staatsanwaltschaft; Anklage; Ausführungen; Freiheitsstrafe; Antrag; Kinder; Sinne; Begründung; Recht; Rüge; Urteil; Gericht; önne |
Dieser Artikel erzielt 27 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00137 | Einstweilige Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Beschwerden gegen Anordnungen, die bis Ende 2006 gestützt auf kantonales Straf- und Massnahmevollzugsrecht ergingen und heute in den seit 1.1.2007 in Kraft stehenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs geregelt sind | Bundes; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Recht; Recht; Kanton; Verwaltungsgerichts; Zuständigkeit; Verfügung; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Gericht; Vollzug; Kammer; Frist; Kantons; Massnahme; Verordnung; Rechtsmittel; Vollzug; Justiz; Verbindung; Sachen; Anpassung; Entscheid; Bundesrecht; Justizvollzug; Urlaub; Anordnungen; Anfang |
ZH | VB.2006.00430 | Verwahrung nach neuem Recht | Entlassung; Recht; Gutachten; Verwahrung; Begutachtung; Entscheid; Massnahme; Vollzug; Behandlung; Vollzug; Beschwerdeführers; Recht; Verwaltungsgericht; Täter; Bericht; Voraussetzungen; Anhörung; Justiz; Vollzugs; Rechts; Gericht; Sinne; Verfügung; Bundesgericht; Anstalt |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 IV 38 (7B_843/2023) | Regeste a Art. 78 ff. BGG ; Art. 222 und 429-431 StPO ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Gegen kantonal letztinstanzliche Entscheide über die Anordnung von Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme steht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen. Über Haftentschädigungs- und Genugtuungsbegehren ist indes nicht im Haftprüfungsverfahren zu entscheiden, sondern im gesetzlich dafür vorgesehenen Haftentschädigungsverfahren (E. 1). | Massnahme; Anordnung; Sachen; Verfahren; Urteil; Sicherheitshaft; Tatsache; Tatsachen; Beschwerdeführers; Beweismittel; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Vollzug; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Verfahren; Befehl; Kantons; Gericht; Voraussetzung; Luzern; Bundesgericht; Sanktion; Voraussetzungen |
149 I 14 (1B_420/2022) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1). | Gericht; Gerichtsschreiber; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Ersatzrichter; Bundesgericht; Vorinstanz; Ersatzoberrichterin; REITER/; STADELMANN; Anspruch; Richterin; Recht; Mitglieder |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1613/2017 | Ausstand | Richter; Verfahren; Recht; Ausstand; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgericht; Daniel; Kostenvorschusses; Verfahrens; Riedo; Urteil; Rechtspflege; Beschwerdeführers; Antrag; Spruchkörper; Entscheid; Ausstandsbegehren; Zwischenverfügung; Richterin; Eingabe; Verfahren; Frist; Gericht; Erlass; Abteilung; Erhebung; Spruchkörpers; Zwischenentscheid |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2024.26, BP.2024.19 | Berufung; Kammer; Berufungsanmeldung; Bundes; Urteil; Gericht; Verfahren; Berufungsgericht; Berufungskammer; Eingabe; Gültigkeit; Urteils; Bundesgericht; Parteien; Einzelrichter; Frist; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Zustellung; Rechtsmittel; Beschluss; Entscheid; Befehl; Zimmerlin | |
BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56 | Gesuch; Bundes; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Gesuchs; Kammer; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Betreibung; Stundung; Gericht; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Bundesgericht; Kostenerlass; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Verhältnisse |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Roberto | Basler Art.78 | 2018 |