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Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 78 BGG vom 2024

Art. 78 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 78 Beschwerde in Strafsachen Grundsatz

1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in Strafsachen.

2 Der Beschwerde in Strafsachen unterliegen auch Entscheide über:

  • a. Zivilansprüche, wenn diese zusammen mit der Strafsache zu behandeln sind;
  • b. den Vollzug von Strafen und Massnahmen.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 78 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210018Einfache Körperverletzung etc.Privatklägerin; Berufung; Beschuldigte; Genugtuung; Beschuldigten; Schaden; Gericht; Urteil; Verfahren; Verteidigung; Vorinstanz; Punkt; Gericht; Berufungsverfahren; Anschlussberufung; Verletzung; Forderung; Schadenersatz; Entscheid; Verletzungen; Sinne; Grundsatz; Streitwert; Verfahren; Zivilpunkt; Verfahrens; Uster; Gerichtskasse
    ZHAC110010Anspruch auf ge­nügende (effiziente) Verteidigung; Verletzung der rich­­terlichen Fürsorgepflicht;Ablehnung des SachverständigenVerteidiger; Verteidigerin; Verteidigung; Antrag; Staatsanwalt; Geschworenen; Vorinstanz; Geschworenengericht; Totschlag; Verfahren; Staatsanwalts; Verfahren; Nichtigkeitsbeschwerde; Plädoyer; Staatsanwaltschaft; Anklage; Ausführungen; Freiheitsstrafe; Antrag; Kinder; Sinne; Begründung; Recht; Rüge; Urteil; Gericht; önne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2007.00137Einstweilige Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Beschwerden gegen Anordnungen, die bis Ende 2006 gestützt auf kantonales Straf- und Massnahmevollzugsrecht ergingen und heute in den seit 1.1.2007 in Kraft stehenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs geregelt sindBundes; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Recht; Recht; Kanton; Verwaltungsgerichts; Zuständigkeit; Verfügung; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Gericht; Vollzug; Kammer; Frist; Kantons; Massnahme; Verordnung; Rechtsmittel; Vollzug; Justiz; Verbindung; Sachen; Anpassung; Entscheid; Bundesrecht; Justizvollzug; Urlaub; Anordnungen; Anfang
    ZHVB.2006.00430Verwahrung nach neuem RechtEntlassung; Recht; Gutachten; Verwahrung; Begutachtung; Entscheid; Massnahme; Vollzug; Behandlung; Vollzug; Beschwerdeführers; Recht; Verwaltungsgericht; Täter; Bericht; Voraussetzungen; Anhörung; Justiz; Vollzugs; Rechts; Gericht; Sinne; Verfügung; Bundesgericht; Anstalt
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    150 IV 38 (7B_843/2023)
    Regeste
     a Art. 78 ff. BGG ; Art. 222 und 429-431 StPO ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen. Gegen kantonal letztinstanzliche Entscheide über die Anordnung von Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren betreffend die nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme steht die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht offen. Über Haftentschädigungs- und Genugtuungsbegehren ist indes nicht im Haftprüfungsverfahren zu entscheiden, sondern im gesetzlich dafür vorgesehenen Haftentschädigungsverfahren (E. 1).
    Massnahme; Anordnung; Sachen; Verfahren; Urteil; Sicherheitshaft; Tatsache; Tatsachen; Beschwerdeführers; Beweismittel; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Vollzug; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Verfahren; Befehl; Kantons; Gericht; Voraussetzung; Luzern; Bundesgericht; Sanktion; Voraussetzungen
    149 I 14 (1B_420/2022)
    Regeste
    Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1).
    Gericht; Gerichtsschreiber; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Ersatzrichter; Bundesgericht; Vorinstanz; Ersatzoberrichterin; REITER/; STADELMANN; Anspruch; Richterin; Recht; Mitglieder

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-1613/2017AusstandRichter; Verfahren; Recht; Ausstand; Kostenvorschuss; Bundesverwaltungsgericht; Daniel; Kostenvorschusses; Verfahrens; Riedo; Urteil; Rechtspflege; Beschwerdeführers; Antrag; Spruchkörper; Entscheid; Ausstandsbegehren; Zwischenverfügung; Richterin; Eingabe; Verfahren; Frist; Gericht; Erlass; Abteilung; Erhebung; Spruchkörpers; Zwischenentscheid

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2024.26, BP.2024.19Berufung; Kammer; Berufungsanmeldung; Bundes; Urteil; Gericht; Verfahren; Berufungsgericht; Berufungskammer; Eingabe; Gültigkeit; Urteils; Bundesgericht; Parteien; Einzelrichter; Frist; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Zustellung; Rechtsmittel; Beschluss; Entscheid; Befehl; Zimmerlin
    BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56Gesuch; Bundes; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Gesuchs; Kammer; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Betreibung; Stundung; Gericht; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Bundesgericht; Kostenerlass; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Verhältnisse

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    RobertoBasler Art.782018