CCS Art. 77 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 77 CCS dal 2025

Art. 77 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 77 Per legge

Lo scioglimento dell’associazione avviene per legge in caso di insolvenza o quando la direzione non possa più esser costituita conformemente agli statuti.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 77 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS150126Konkurseröffnung (Art. 191 SchKG / Insolvenz)Verein; Vereins; Konkurs; SchKG; Auflösung; Vorstand; Entscheid; Mitglied; Insolvenz; Vorinstanz; Vereinsversammlung; Beschluss; Mitglieder; Gericht; Statuten; Zahlungsunfähigkeit; Konkurseröffnung; Verfahren; Beschwerdeführers; Auflösungsbeschluss; Bundesgericht; Oberrichterin; Verfügung; Recht; Insolvenzerklärung; BK-Riemer; Heini/Scherrer
ZHRT140154Rechtsöffnung Gesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsgegner; Konkurs; Gesuchsteller; Vorinstanz; Einstellung; Beschwerde; SchKG; Entscheid; Konkurses; Liquidation; Verfügung; Bundesgericht; Bezirks; Arrest; Aktiven; Rechtspersönlichkeit; Verein; Urteil; Gesuchsgegners; Betreibung; Handelsregister; Rechtsöffnung; Audienz; Bezirksgericht; Einzelgericht; Löschung
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 II 146Art. 712a ff. ZGB, Art. 20bis SchlT ZGB. Umwandlung von Miteigentum mit übertragbaren Nutzungsdienstbarkeiten, das nach Inkrafttreten des ZGB als Ersatz für das Stockwerkeigentum gemäss Walliser Recht begründet worden ist, in Stockwerkeigentum. 1. Das dem Wohnrecht nach Art. 776 ZGB entsprechende, aber vererbliche und übertragbare Benützungsrecht an einer Wohnung kann nicht Gegenstand einer übertragbaren Personaldienstbarkeit im Sinne von Art. 781 Abs. 2 ZGB sein: Solche Dienstbarkeiten, die dem System des Sachenrechts des ZGB widersprechen, sind nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Nichtigkeit der Dienstbarkeit zieht die Nichtigkeit des Miteigentums nach sich, wenn beide einzig dazu bestimmt waren, zusammen die Umwandlung von ehemaligem Stockwerkeigentum des kantonalen Rechts in eine juristisch zulässige Form nach Bundesrecht zu erlauben (E. 3). 2. Zulässigkeit einer Feststellungsklage gemäss dem Recht des Kantons Wallis im Falle des Widerspruchs eines Beteiligten, wenn dieser die Verpflichtung bestreitet, den Rechtsgrund der Liegenschaft der neuen bundesrechtlichen Gesetzgebung über das Stockwerkeigentum anzupassen (E. 4). été; étage; étages; étaire; Ancien; édéral; étaires; égime; Adaptation; Société; érative; Recht; Immeuble; édure; Conseil; Ancienne; Stockwerkeigentum; était; âtiment; Valais; étuel; étés; Entrée; Conservateur; Tribunal; être; étaient; Espèce; Autorité
101 Ib 329Bundesbeschluss betreffend Überwachung der Preise, Löhne und Gewinne vom 20. Dezember 1972 (BB). Art. 1 f. BB ermächtigen den Beauftragten nicht zur Überwachung der Baurechtszinse. Preis; Baurecht; Baurechtszins; Preise; Baurechtszinse; Überwachung; Beauftragte; Preisüberwachung; Dienstleistungen; Bundesrat; Beauftragten; Geltungsbereich; Grundstück; Zweck; Preiserhöhungen; Bürgerspital; Basel; Wohngenossenschaft; Bundesbeschluss; Anpassung; Meldepflicht; Gesetzgeber; Unterstellung; Löhne; Gewinne; Wohngenossenschaften; Missbräuche; Beschluss