BPR Art. 76k - Vorbehalt der kantonalen Gesetzgebung

Einleitung zur Rechtsnorm BPR:



Das Bundesgesetz über die politischen Rechte regelt die politische Partizipation der Bürger in der Schweiz, einschliesslich des Wahlrechts und Stimmrechts auf Bundesebene. Es enthält Bestimmungen zur Organisation von Wahlen und Abstimmungen, zur Zulassung von Parteien und Kandidaten sowie zur Ausübung politischer Rechte, um die demokratische Legitimation der politischen Entscheidungsprozesse zu gewährleisten und die Bürgerbeteiligung zu stärken. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der demokratischen Grundprinzipien und trägt zur Stabilität und Legitimität des politischen Systems in der Schweiz bei.

Art. 76k BPR vom 2022

Art. 76k Bundesgesetz
über die politischen Rechte (BPR) drucken

Art. 76k Vorbehalt der kantonalen Gesetzgebung

Den Kantonen bleibt es vorbehalten, bei der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene weitergehende Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von kantonalen politischen Akteurinnen oder Akteuren vorzusehen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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