CCS Art. 764 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 764 CCS dal 2024

Art. 764 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 764 a. Conservazione della cosa

1 L’usufruttuario deve conservare la cosa nel suo stato e fare direttamente le migliorie e le rinnovazioni richieste dalla manutenzione ordinaria.

2 Essendo necessari dei lavori o provvedimenti più importanti per la conservazione della cosa, l’usufruttuario deve avvertirne il proprietario e permettergli che li intraprenda.

3 Se questo non provvede, l’usufruttuario può prendere le misure opportune a spese del proprietario.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 764 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2020/596était; énovation; écis; écision; Autorité; érêt; écembre; ’il; étaire; érêts; Selon; Appartement; ’immeuble; -propriétaire; ’elle; Usufruit; ’appartement; éter; écessaire; édé; ’autorité; Chambre; écuter; Entretien
VDHC/2012/280-éritier; éritiers; édit; éréditaire; érant; ésentant; ésident; Intimé; Jouxtens; Jouxtens-Mézery; érante; écaire; érêt; Usufruit; ésignation; ésidente; Usufruitière; ésente; épens; étaire; érer; érêts
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 98 120 A 98 121§§ 19 Abs. 1 Ziff. 9, 19bis Abs. 1, 25 Abs. 1 Ziff. 3 StG; Art. 23 lit. f DBG; Art. 175 f., 745 ff., 776 ZGB. Steuerliche Behandlung einer Liegenschaft, die im Rahmen eines Eheschutzverfahrens einem Ehegatten zum Gebrauch und zur Nutzung zugewiesen wird. Abgrenzung der eherechtlichen Nutzung zur sachenrechtlichen Nutzniessung und zum Wohnrecht. Ein Ehegatte, der eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft dem anderen Ehegatten zum Gebrauch überlässt, hat den Eigenmietwert der Liegenschaft als Einkommensbestandteil zu versteuern (Erw. 3). Die Zuweisung einer Liegenschaft im Rahmen eines Eheschutzverfahrens hat für den berechtigten Ehegatten alimentsähnliche Funktion und ist steuerrechtlich als «Unterhaltsbeitrag» aufzurechnen. In der Regel kann dabei wiederum auf den Eigenmietwert abgestellt werden (Erw. 4).Unterhalt; Unterhalts; Liegenschaft; Einkommen; Unterhaltsbeiträge; Kinder; Eigenmietwert; Nutzniessung; Eheschutz; Wohnung; Regel; Recht; Eigentümer; Ehemann; Ehegatte; Wohnrecht; Verfügung; Regelung; Über; Nutzungs; Gebrauch; Bundessteuer; Einsprache; Töchter; Unterhaltsbeitrag; Besteuerung; Zuweisung; Kommentar; Steuergesetz
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 302Art. 764-767 ZGB, Art. 98 Abs. 1 OR; Ersatzvornahme von dem Nutzniesser obliegenden Massnahmen. Trifft der Nutzniesser während der Dauer der Nutzniessung die ihm gemäss Art. 764-767 ZGB obliegenden Massnahmen nicht, kann der Eigentümer ihn in Verzug setzen, seine Pflichten zu erfüllen, namentlich in Bezug auf den gewöhnlichen Unterhalt im Sinne von Art. 764 Abs. 1 ZGB, und vom Gericht in Anwendung von Art. 98 Abs. 1 OR die Ermächtigung verlangen, die nötigen Arbeiten durch einen Dritten auf Kosten des Nutzniessers ausführen zu lassen (E. 3).
Usufruit; Usufruitier; étaire; -propriétaire; érêt; écution; étention; Entretien; étentions; érêts; Intérêt; BAUMANN; Exécution; Kommentar; éancier; Nutzniesser; Selon; Extinction; STEINAUER; épréciation; éparations; écuter; être; Intérêts; Extrait; Massnahmen; Usage; ègles; Autres; Assurer
105 V 68Art. 3 ELG. Bei unverteilten Erbschaften ist der Grundsatz von Art. 18 ELV analog auf die Erträgnisse, Schuldzinsen und Unterhaltskosten anzuwenden. Unterhalt; Einkommen; Unterhalts; Unterhaltskosten; Viertel; Ausgleichskasse; Verfügung; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Nutzniessung; Kanton; Kantons; Schuldzinsen; Anspruch; Vorinstanz; Schmid; Versicherungsgericht; Berechnung; Lasses; Eigentum; Abzug; Gebäudeunterhalt; Einkommens; Liegenschaft; Betrag; Anspruchs; Gebäudeunterhaltskosten; Sinne; Erbschaft; Eigentums

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Müller, SchweizerBasler Schweizerisches Zivilgesetzbuch II2019
BaumannZürcher Kommentar zum ZGB1999