CC Art. 759 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 759 CC de 2024

Art. 759 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 759 a. Surveillance

Le propriétaire peut s’opposer tout acte d’usage illicite ou non conforme la nature de la chose.


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Art. 759 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140086Entzug des Besitzes bei Nutzniessung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen vom 15. Oktober 2014 (ES140033)Berufung; Berufungsklägerin; Nutzniessung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Besitz; Besitzes; Entscheid; Vorinstanz; Nutzniessungsobjekt; Gesuch; Besitzesentziehung; Gebrauch; Nutzniessungsrecht; Entziehung; Unterhalt; Nutzniesser; Betrag; Wohnung; Parteien; Zahlungen; Unterhalts; Eigentümer; Frist; Rechte; Einspruch; Schweizer
LUOG 1994 6Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.

Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Klägers; Liegenschaft; Recht; Eigentümers; Gebrauch; Ausübung; Vertrag; Grundstücken; Simonius/Sutter; Anspruch; Richter; Rechte; Verwaltungsvertrag; Verwaltungsauftrag; Objekt; Miteigentumsanteil; Schweizerisches; Besitz