Art. 759 2. Rechte des Eigentümers
Der Eigentümer kann gegen jeden widerrechtlichen oder der Sache nicht angemessenen Gebrauch Einspruch erheben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF140086 | Entzug des Besitzes bei Nutzniessung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen vom 15. Oktober 2014 (ES140033) | Berufung; Gerin; Berufungsklägerin; Nutzniessung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Besitz; Besitzes; Entscheid; Vorinstanz; Nutzniessungsobjekt; Aufl; Gesuch; Besitzesentziehung; Gebrauch; Widerrechtlich; Nutzniessungsrecht; Entziehung; Widerrechtliche; Unterhalt; Nutzniesser; Partei; Betrag; Wohnung; Parteien; Zahlungen; Unterhalts; Eigentümer |
LU | OG 1994 6 | Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen. | Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Klägers; Liegenschaft; Recht; Eigentümers; Widerrechtlich; Gebrauch; Ausübung; Vertrag; Simonius/Sutter; Ausgeübt; Anspruch; Widerrechtlichen; übertragen; Grundstücken; Richter; Rechte; Vertraglich; Verwaltungsvertrag; Grundstücken; Verwaltungsauftrag; Schonend; Vorliegenden |