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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 758 ZGB vom 2024

Art. 758 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 758 d. Übertragbarkeit

1 Die Nutzniessung kann, wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht handelt, zur Ausübung auf einen andern übertragen werden.

2 Der Eigentümer ist befugt, seine Rechte diesem gegenüber unmittelbar geltend zu machen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 758 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte "Luzerner Praxis" (E. 2).

Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Steuer; Recht; Luzern; Gehör; Erblasser; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Erblasserin; Kantons; Rechtliches; Anspruch; Entscheids; Begründung; Auslegung; Einsprache; Verzicht; Werden; Zusammenhang; Vermögens; Erben; Aktien; Gehörs
LU7H 19 45Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4).



Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte 'Luzerner Praxis' (E. 2).

Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Steuer; Recht; Luzern; Gehör; Erblasser; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Erblasserin; Kantons; Rechtliches; Anspruch; Entscheids; Begründung; Auslegung; Einsprache; Verzicht; Werden; Zusammenhang; Vermögens; Erben; Aktien; Gehörs

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 07 72_1Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.
LUA 07 72_2§ 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.
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