Art. 758 d. Übertragbarkeit
1 Die Nutzniessung kann, wenn es sich nicht um ein höchst persönliches Recht handelt, zur Ausübung auf einen andern übertragen werden.
2 Der Eigentümer ist befugt, seine Rechte diesem gegenüber unmittelbar geltend zu machen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 7H 19 45 | Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4). Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte "Luzerner Praxis" (E. 2). | Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Steuer; Recht; Luzern; Gehör; Erblasser; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Erblasserin; Kantons; Rechtliches; Anspruch; Entscheids; Begründung; Auslegung; Einsprache; Verzicht; Werden; Zusammenhang; Vermögens; Erben; Aktien; Gehörs |
LU | 7H 19 45 | Ein Nutzniessungsverzicht ist keine Schenkung im Sinn von § 6 Abs. 1 EStG (E. 3-4). Verletzung der Begründungspflicht zufolge eines Verweises auf eine nicht publizierte 'Luzerner Praxis' (E. 2). | Nutzniessung; Erbschaftssteuer; Beschwerde; Steuer; Recht; Luzern; Gehör; Erblasser; Entscheid; Kanton; Nutzniessungsverzicht; Schenkung; Person; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Erblasserin; Kantons; Rechtliches; Anspruch; Entscheids; Begründung; Auslegung; Einsprache; Verzicht; Werden; Zusammenhang; Vermögens; Erben; Aktien; Gehörs |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 07 72_1 | Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar. | |
LU | A 07 72_2 | § 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar. |