Codice civile svizzero (CCS) Art. 752

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 752 CCS dal 2025

Art. 752 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 752 Responsabilità

1 L’usufruttuario risponde per la perdita e la deteriorazione della cosa, in quanto non provi che il danno si è verificato senza sua colpa.

2 Egli deve sostituire le cose mancanti che in virtù dell’usufrutto non aveva diritto di consumare.

3 Non è tenuto a risarcire il minor valore degli oggetti deteriorati dall’uso ordinario.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 752 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2022/187’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; éritier; était; éritiers; ’au; Usufruit; établi; ’usufruit; édé; ’il; éré; ’expert; écuteur; Hoirie; ésident; érence; ’hoirie; ’est; Exécuteur; Arrêt
SOSGSTA.2013.77Staats- und Bundessteuer 2010-2011Geschäft; Nutzniessung; Geschäftsvermögen; Liegenschaft; Steuer; Eigentum; Nutzniesser; Eigentümer; Abschreibung; Vermögens; Rekurrentin; Privatentnahme; Abschreibungen; Veräusserung; Vorinstanz; Verkauf; Buchwert; Privatvermögen; Locher; Urteil; Eigentums; Einkommen; Überführung; Besteuerung; Übertragung; Entgelt; Grundstück

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 715Art. 752 OR; Prospekthaftung; Kausalzusammenhang. Für den Nachweis des natürlichen bzw. hypothetischen Kausalzusammenhangs gilt allgemein das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Auch im Bereich der Prospekthaftung hat der Kläger, der behauptet, falsche Angaben im Emissionsprospekt seien kausal für seinen Kaufentschluss und den damit in Zusammenhang stehenden Schaden gewesen, keinen strikten Beweis für den von ihm behaupteten Kausalverlauf, sondern nur den Beweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erbringen (E. 3). Beweis; Kausalzusammenhang; Prospekt; Aktie; Wahrscheinlichkeit; Emissionsprospekt; Aktien; Beweismass; Prospekthaftung; Schaden; Handelsgericht; Vorinstanz; Börse; Berufung; Kausalzusammenhangs; Kausalität; Zusammenhang; Beweiserleichterung; Beweislast; Urteil; Börsengang; Preis; Kaufentscheid; Beweiswürdigung
98 Ib 133Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? Grundstück; Abbau; Wehrsteuer; Einkommen; Substanz; Ausbeutung; Entschädigung; Grundstücke; Kapitalgewinn; Bundesgericht; Rekurskommission; Berechtigte; Parzelle; Urteil; Wehrsteuer-Rekurskommission; Eigentümer; Kiesabbau; Ertrag; Nutzniessung; Entgelt; Kiesvorkommen; Kiesentnahme; Material; Entschädigungen; Vertragsabschluss; Kapitalgewinne