StGB Art. 75 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 75 StGB vom 2024

Art. 75 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 75 2. Vollzug von Freiheitsstrafen. Grundsätze

1 Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.

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3 Die Anstaltsordnung sieht vor, dass zusammen mit dem Gefangenen ein Vollzugsplan erstellt wird. Dieser enthält namentlich Angaben über die angebotene Betreuung, die Arbeits- sowie die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Wiedergutmachung, die Beziehungen zur Aussenwelt und die Vorbereitung der Entlassung.

4 Der Gefangene hat bei den Sozialisierungsbemühungen und den Entlassungsvorbereitungen aktiv mitzuwirken.

5 Den geschlechtsspezifischen Anliegen und Bedürfnissen der Gefangenen ist Rechnung zu tragen.

6 Wird der Gefangene bedingt oder endgültig entlassen und erweist sich nachträglich, dass bei der Entlassung gegen ihn ein weiteres, auf Freiheitsstrafe lautendes und vollziehbares Urteil vorlag, so ist vom Vollzug der Freiheitsstrafe abzusehen, wenn:

  • a. sie aus einem von den Vollzugsbehörden zu vertretenden Grund nicht zusammen mit der andern Freiheitsstrafe vollzogen wurde;
  • b. der Gefangene in guten Treuen davon ausgehen konnte, dass bei seiner Entlassung kein weiteres auf Freiheitsstrafe lautendes und vollziehbares Urteil gegen ihn vorlag; und
  • c. damit die Wiedereingliederung des Gefangenen in Frage gestellt würde.
  • (1) Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 8 der Strafprozessordnung vom 5. Okt. 2007, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1881; BBl 2006 1085).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 75 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSU170033Übertretung des SpielbankengesetzesBeschuldigte; Verjährung; VStrR; Recht; Einziehung; Urteil; Spiel; Beschuldigten; Bundes; Verjährungsfrist; Verwaltung; Verfahren; Sinne; Berufung; Verfügung; Spielbanken; Verfahren; Glücksspiel; Glücksspielautomat; Super; Competition; Bundesgericht; Gericht; Gerät; Automat; Übertretung; Verteidigung
    ZHSB150203Versuchte schwere Körperverletzung etc. Beschuldigte; Massnahme; Urteil; Sinne; Untersuchung; Untersuchungs; Beschuldigten; Verteidigung; Sicherheitshaft; Berufung; Kantons; Überhaft; Rechtskraft; Entscheid; Bundesgericht; Privatklägerin; Genugtuung; Verfahren; Anrechnung; Freiheit; Kammer; Massnahmen; Behandlung; Eintritt; Entschädigung; Berufungsverfahren; Körperverletzung; Winterthur; Kleidungsstücke
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2020.00849Strafantritt: Verschiebungsgesuch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.Person; Vollzug; Gesundheit; Risiko; Coronavirus; Antritt; Personen; Vollzug; Erkrankung; Recht; Verschiebung; Verfügung; Covid-; Justiz; Vollzugs; Freiheit; Ansteckung; Impfung; Kanton; Antritts; Beschwerdeführers; Wahrscheinlichkeit; Beschwerdegegner; Rekurs; Pandemie; ährdete
    ZHVB.2010.00354Strafvollzug: Abweisung eines Gesuchs um Beziehungsurlaub.Flucht; Urlaub; Schweiz; Recht; Urlaubs; Fluchtgefahr; Vollzug; Beschwerdeführers; Urlaubsgesuch; Gefangene; Freiheitsstrafe; Person; Gefängnis; Vorinstanz; Deutschland; Vollzugs; Beziehungsurlaub; Gefangenen; Justiz; Familie; Aufenthalts; Verwaltungsgericht; Vollzug; Gesuch; Interesse; Recht; üsst
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 267 (6B_40/2020)
    Regeste
    Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
    Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne
    139 I 180 (6B_182/2013)Art. 1, 74 f., 81 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 3 StGB, Art. 7 und 10 BV, Art. 7 Ziff. 1 EMRK; Arbeitspflicht im Straf- und Massnahmenvollzug. Die Verpflichtung des Gefangenen zur Arbeit gilt unabhängig von seinem Alter (E. 1). Sie verletzt weder Bundes- noch Verfassungsrecht (E. 2). Die Arbeitspflicht für Eingewiesene gemäss Art. 90 Abs. 3 StGB dient dem Vollzug der Massnahme und stellt keine zusätzliche Bestrafung dar (E. 3). Arbeit; Arbeitspflicht; Vollzug; Vollzug; Recht; Massnahme; Freiheit; Bundes; Gefangene; Massnahmen; Alter; Vollzugs; Massnahmenvollzug; Recht; Urteil; Anstalt; Person; Gefangenen; Wiesene; Fähigkeit; Insasse; Kantons; Verpflichtung; Verletzung; Personen; Insassen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    C-1684/2008EinreiseEinreise; Bundes; Gericht; Einreiseverbot; Recht; Urteil; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Massnahme; Gerichts; Ausländer; Basel; Aufenthalt; Betäubungsmittelgesetz; Verhalten; Heroin; Verfahren; Hinweisen; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Einreisesperre; Widerhandlung; Bundesgesetz; Vollzug; Person; Interesse; Verfügung; ässig
    D-2549/2008Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Wegweisung; Vollzug; Aufhebung; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Recht; Entscheid; Vollzug; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Begründung; Betäubungsmittelgesetz; Verfahren; Provinz; Urteil; Flüchtlingseigenschaft; Wegweisungsvollzug; Urteil; Behandlung; EMARK; Verfahrens; Kanton

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SN.2011.18Bewilligung persönlicher Verkehr (Art. 235 Abs. 2 StPO).Vollzug; Besuch; Bewilligung; Vollzugs; Kontakt; Besuchs; Person; Recht; Anstalt; Präsident; Kammer; Vollzugs; Personen; Haftzweck; Besuchsbewilligung; Italien; Verfügung; Sicherheit; Zuständigkeit; Verfahrensleitung; Bundesstrafgericht; Verkehr; Urteil; Präsidenten; Anstalt; Untersuchungs; Kommentar

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    KollerBasler Kommentar StGB, JStG2019
    Trechsel, PiethPraxis, 2. Auflage2013