Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 75 BGG vom 2025

Art. 75 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 75 Vorinstanzen

1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. (1)

2 Die Kantone setzen als letzte kantonale Instanzen obere Gerichte ein. Diese entscheiden als Rechtsmittelinstanzen; ausgenommen sind die Fälle, in denen:

  • a. (2) ein Bundesgesetz eine einzige kantonale Instanz vorsieht;
  • b. ein Fachgericht für handelsrechtliche Streitigkeiten als einzige kantonale Instanz entscheidet;
  • c. (2) eine Klage mit einem Streitwert von mindestens 100 000 Franken mit Zustimmung aller Parteien direkt beim oberen Gericht eingereicht wurde.
  • (1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2009 über das Bundespatentgericht, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2010 513, 2011 2241; BBl 2008 455).
    (2) (3)
    (3) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 2 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 75 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF220078BauhandwerkerpfandrechtBerufung; Gesuch; Berufungsbeklagte; Recht; Eintrag; Eintragung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstück; Bauhandwerkerpfandrechts; Berufungsbeklagten; Verfahren; Grundstücks; Rechtsbegehren; Gesuchs; Grundbuch; Gericht; Bundes; Fragepflicht; Parteien; Parteibezeichnung; Klage; Formular; Frist
    ZHRT210114Rechtsöffnung (Sistierung)Gesuch; Verfügung; Gesuchsgegnerin; Frist; Vorinstanz; Gericht; Nichtigkeit; Eingabe; Ausstandsbegehren; Obergericht; Gesuchsteller; Sistierung; Zustellung; Kanton; Rechtsöffnung; Kantons; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Bezirksgericht; Betreibung; Stellung; Sinne; Richter; Mangel; Amtes; Abweisung; Schweizerische
    Dieser Artikel erzielt 165 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2017.480DienstanweisungGemeinde; Recht; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Dienst; Einwohner; Einwohnergemeinde; Dienstanweisung; Regierungsrat; Entscheid; Gemeinderats; Bundesgericht; Verfügung; Gemeinderatsbeschluss; Verwaltungsgerichts; Pflichten; Urteil; Parteien; Rechtsanwalt; Arbeit; Rechtsmittel; Beschlüsse; Anordnung; Kanton; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Gericht; Gemeindegesetz; Rechte
    SGB 2015/5Entscheid Baurecht. Neubau EFH mit Pferdeboxen. Art. 22 Abs. 1 lit. a RPG (SR 700.1). Art. 11 Abs. 1 BauG (sGS 731.1). Art. 11 Abs. 2 13 Abs. 2 USG (SR 814.01). Art. Pferde; Immission; Einsprache; Immissionen; Entscheid; Grundstück; Abstand; Vorinstanz; Beschwerdebeteiligte; Wohnzone; Rekurs; Verfahren; Recht; Mindestabstand; Pferdehaltung; FAT-Bericht; Beschwerdegegner; Stall; Tierhaltung; Beurteilung; öffentlich-rechtliche; übermässigen
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    149 III 44 (5A_130/2022)
    Regeste
    Art. 75 BGG ; Eintretensvoraussetzungen, Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs. Keine Anfechtung eines obergerichtlichen Rückweisungsentscheids durch direkte Beschwerde an das Bundesgericht gegen den nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheid, wenn vor Bundesgericht auch Aspekte des nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheids beanstandet werden, die das Bezirksgericht entweder in eigener Verantwortung zum ersten Mal beurteilt hat oder für welche es gestützt auf den Rückweisungsentscheid über einen Entscheidungsspielraum verfügte (E. 1.1-1.3).
    Entscheid; Rückweisung; Bezirksgericht; Bundes; Bundesgericht; Instanz; Rückweisungsentscheid; Unterhalt; Abänderung; Obergericht; Einkommen; Gericht; Endentscheid; Erwägungen; Entscheidungsspielraum; Instanzen; Zeitpunkt; Eheschutzentscheid; Unterhaltsbeiträge; Gesuchseinreichung; Überschuss; Instanzenzug; Beschwerde; Zivilsachen; Aspekte; Verantwortung; Sachverhalt; Ehegatten
    147 III 500 (4A_612/2020)
    Regeste
    Art. 75 und 77 BGG ; Art. 191 IPRG ; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Ausschöpfung des schiedsgerichtlichen Instanzenzugs; Eintretensvoraussetzung. Auf die Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht gegen einen internationalen Schiedsentscheid kann grundsätzlich erst eingetreten werden, nachdem die beschwerdeführende Partei die zur Verfügung stehenden schiedsgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (E. 5.2).
    Tribunal; ègle; édéral; épuisement; Athlète; écision; International; Arbitrage; Après; Kommentar; évrier; éalable; édure; Schweizerische; -après:; Chambre; Appel; Application; éalables; Basler; Zivilprozessordnung; Extrait; Arrêt; Biathlon; Union; Bundesgericht; Rechtsmittel; été; ègles

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    - Hand, Bern2007