DO Art. 740 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 740 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 740

1 La liquidaziun vegn procurada dal cussegl d’administraziun, nun ch’ils statuts u ch’in conclus da la radunanza generala la transfereschia ad autras persunas.

2 Ils liquidaturs ston vegnir annunziads dal cussegl d’administraziun per l’inscripziun en il register da commerzi, er sch’il cussegl d’administraziun procura la liquidaziun.

3 Almain in dals liquidaturs sto esser domicili en Svizra ed avair il dretg da represchentar la societad. (1)

4 Sche la societad vegn dissolvida tras ina sentenzia giudiziala, nominescha la dretgira ils liquidaturs. (2)

5 En cas da concurs procura l’administraziun da concurs la liquidaziun tenor las prescripziuns dal dretg da concurs. Ils organs da la societad mantegnan l’autorisaziun da represchentanza mo, sch’ina represchentanza da lur vart è anc necessaria.

(1) Versiun tenor la cifra I 3 da la LF dals 16 da dec. 2005 (dretg da ScRL sco er adattaziuns en il dretg d’aczias, en il dretg d’associaziun, en il dretg dal register da commerzi ed en il dretg da firmas), en vigur dapi il 1. da schan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).
(2) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 4 d’oct. 1991, en vigur dapi il 1. da fan. 1992 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 740 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230104Rechtsschutz in klaren FällenGesuchs; Gesuchsgegnerin; Konkurs; Gesuchsgegnerinnen; Recht; Konkursamt; Rechtsanwalt; Kündigung; Gericht; Enge-Zürich; Lagerraum; Ausweisung; Frist; Vertretung; Büroräumlichkeiten; Liegenschaft; Sicherheit; Mietzins; Quartal; Liquidation; Stadtammannamt; Organ; Mieter; Vermieter; Eingabe; Kostenvorschuss; Vertreter; Konkursverwaltung
ZHPS210131KonkurseröffnungKonkurs; Schuldnerin; Zustellung; SchKG; Vorladung; Betreibung; Konkurseröffnung; Beschwerdeverfahren; Frist; Gläubigerin; Konkursandrohung; Vorinstanz; Person; Recht; Obergericht; Konkursverhandlung; Verfügung; Frist; Entscheid; Kantons; Liquidation; Pfäffikon; Handelsregister; Gesellschaft; Akten; Liquidator; Eingabe; Sinne; Beschwerdefrist; Betreibungsurkunden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2008/57Entscheid Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 75a AVIV: Gemäss Art. 52 Abs. 1 AVIG deckt die Insolvenzentschädigung auch "allfällige Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung". Eine Auslegung von Art. 52 Abs. 1 AVIG nach den anerkannten Auslegungsmethoden ergibt, dass dieser Wortlaut zu weit gefasst ist. Die Deckung der Insolvenzentschädigung ist auf Lohnforderungen für Arbeitsleistungen nach der Konkurseröffnung zu beschränken, die in Unkenntnis der Konkurseröffnung erbracht wurden (teleologische Reduktion). Insofern erweist sich Art. 75a AVIV als gesetzeskonform. Als nicht gesetzeskonform zu qualifizieren ist jedoch, dass Art. 75a AVIV den Anspruch auf Insolvenzentschädigung bereits bei fahrlässiger Unkenntnis bzw. bei Kennen müssen der Konkurseröffnung ausschliesst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2009, AVI 2008/57). Arbeit; Konkurs; Insolvenz; Insolvenzentschädigung; Konkurseröffnung; Arbeitgeber; Monats; Arbeitsverhältnis; Monatslohn; Lohnforderung; Anspruch; Forderung; Lohnforderungen; Quot; Forderungen; Person; Leistung; Zeitraum; Arbeitsleistung; Antrag; Arbeitsleistungen; Recht; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag; Masse; Einsprache; Arbeitsverhältnisse; Masseschulden; Wortlaut
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 328 (4A_75/2017)Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3). Recht; Gesellschaft; Rechtspflege; Person; HRegV; Liquidation; Solothurn; Personen; Urteil; Gesellschafter; Anspruch; Vorinstanz; Auflösung; Handelsregister; Konkurs; Obergericht; Bundesgericht; Liquidator; Kantons; Amtes; Verfügung; Gesuch; Gewährung; Zweck; Verfahren; Solothurn-Lebern; Aktivum; Zivilprozessordnung; Erwägung
136 III 322 (4A_462/2009)Hinreichende Substanziierung und relative Verjährung des Konkursverschleppungsschadens (Art. 42 Abs. 2, Art. 725 Abs. 2, Art. 729b Abs. 2, Art. 754, 755 und 760 Abs. 1 OR). Bei der Festsetzung des Konkursverschleppungsschadens ist das Vermögen im Zeitpunkt, in welchem der Konkurs hätte erfolgen müssen, mit demjenigen bei Konkurseröffnung zu vergleichen. Massgebend sind die Liquidationswerte, während den Fortführungswerten keine Bedeutung zukommt. Zur Substanziierung des Schadens, der nicht mit einer Verminderung der Aktiven, sondern einer Erhöhung der Verschuldung begründet wird, sind detaillierte Angaben zu den Liquidationswerten entbehrlich. Sind die Voraussetzungen für eine Schadensschätzung nach Art. 42 Abs. 2 OR gegeben, hat sie das Gericht vorzunehmen, auch wenn sich die Partei nicht auf diese Bestimmung beruft (E. 3). Zeitpunkt, in welchem für Ansprüche aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit die relative Verjährung gegenüber den Konkursgläubigern, die den Schaden der Gläubigergesamtheit geltend machen, zu laufen beginnt (E. 4). Konkurs; Schaden; Schadens; Beschwerdeführerinnen; Verjährung; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Gläubiger; Beschwerdegegner; Liquidation; Zeitpunkt; Konkurseröffnung; Liquidationswert; Bundesgericht; Kollokationsplan; Hinweis; Liquidationswerte; Überschuldung; Kaviar; Inventar; Passiven; Abtretung; Klage; Forderung; Vermögens; Bundesgerichts

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1568/2017Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Genossenschaft; Vorinstanz; Gruppe; Verwaltung; Gesellschaft; Verfügung; Geschäft; Recht; Beschwerdeführer; Dispositiv-Ziff; Person; Beschwerdeführern; Publikumseinlagen; Mitglied; Gesellschaften; Untersuchung; Organ; Bewilligung; Akten; Urteil; Untersuchungs; Energie; Verfahren; Darlehen
A-4464/2017AmtshilfeLiquidation; Verfahren; Beschwerde; Vorinstanz; Amtshilfe; Recht; Gesellschaft; Anträge; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Schlussverfügung; Liquidatorin; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Parteistellung; StAhiG; Informationen; Amtshilfeersuchen; Akten; Amtshilfeersuchens; Bundesverwaltungsgericht; Hinweisen; Urteil; Zustimmung; Einsicht; -rechtliche; Organ

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WolfZürcher Kommentar1979