Art. 738 CC de 2024
Art. 738 2. En vertu de l’inscription
1 L’inscription fait règle, en tant qu’elle désigne clairement les droits et les obligations dérivant de la servitude.
2 L’étendue de celle-ci peut être précisée, dans les limites de l’inscription, soit par son origine, soit par la manière dont la servitude a été exercée pendant longtemps, paisiblement et de bonne foi.
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Art. 738 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP220004 | Nachbarrechtliche Klage | Beklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Bäume; Partei; Parteien; Birke; Entscheid; Verfahren; Waldbäume; Kläger; Grundstück; Rechtsbegehren; Klägern; Grundbuch; Urteil; Auslegung; Gericht; Tanne; Servitut; Begründung; Streit |
ZH | LB210023 | Feststellung | Grundstück; Beklagten; Vorinstanz; Dienstbarkeit; Neubau; Gebäude; Untergeschoss; Umgebung; Berufung; Grundstücke; -strasse; Recht; Zweck; Geschoss; Grundstücks; Kat-Nr; Villen; Auslegung; Gestalt; Projekt; Garten; Baute; Gemeinde; Gestaltung; Urteil |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2002.00144 | Baubewilligung | Wortlaut; Richtplan; Beschwerdegegner; Grenzbaurecht; Vertrag; Grenze; Rechte; Bauten; Parteien; Auslegung; Grundstück; Rekursverfahren; Vollzug; Richtplanes; Behauptungen; Verwaltungsrechtspflegegesetz; Gebäude; Abstandsbereich; gegenüber; Auffassung; tehen; Arealüberbauung; Grundbucheintrag; Pflichten; Schweizerischen; Zivilgesetzbuches |
SG | B 2012/184 | Urteil Baurecht, Art. 49 Abs. 2 lit. a BauG (sGS 731.1). Die strassenmässige Erschliessung ist auf Grund der vorliegenden Grunddienstbarkeit gegeben, auch wenn der genaue Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Fuss- und Fahrwegrechts umstritten ist bzw. dessen nachbarschützende Funktion vom Zivilrichter noch beurteilt werden muss (Verwaltungsgericht, B 2012/184). | Verfahren; Recht; Grundstück; Gehör; Vorinstanz; Gehörs; Entscheid; Verfahrens; Beschwerde; Fahrwegrecht; Oberdorf; Oberdorfstrasse; Einsprache; Einsprecherin; Gallen; Rekurs; Gemeinde; Zufahrt; Baubehörde; Baubewilligung; Wohnhaus; Stellung; Kanton; Gehörsverletzung; Anspruch; Grunddienstbarkeit; Oberuzwil; Grundstücks; ätzlich |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 650 (5A_245/2012) | Art. 674 und 738 ZGB; Überbaurecht; Inhalt und Umfang. Das Überbaurecht für zwei Wohngeschosse und für das Dach umfasst mangels Regelung im Dienstbarkeitsvertrag auch die Dachgestaltung, aber nicht die Veränderung des Daches zwecks Aufstockung des Hauses oder die Erstellung von Aufbauten, die in keinem funktionellen Zusammenhang mit dem Dach stehen. Fall einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach (E. 3-6). | Über; Überbau; Überbaurecht; Grundstück; Fotovoltaik; Fotovoltaikanlage; Daches; Zweck; Wohngeschoss; Recht; Überbaurechts; Obergericht; Grundstücke; Eigentümer; Bauten; Wohngeschosse; Beschwerdegegner; Erwerbsgr; Dachgestaltung; Auslegung; Grundbuch; Grundstücks; Grunddienstbarkeit; Vorrichtung |
137 III 444 (5A_235/2011) | Art. 781 ZGB; Inhalt und Umfang eines Kiesausbeutungsrechts. Der privatrechtliche Dienstbarkeitsvertrag und die öffentlich-rechtliche Kiesabbaubewilligung bestimmen Inhalt und Umfang der im Grundbuch als "Kiesausbeutungsrecht" eingetragenen Dienstbarkeit. Die dingliche Berechtigung umfasst nicht nur den Abbau von Sand, Kies und weiteren Materialien, sondern auch sämtliche Tätigkeiten auf dem belasteten Grundstück, die zur Wiederherrichtung nicht mehr genutzter Abbaustellen erforderlich sind (E. 2-4). | Grundbuch; Kiesausbeutung; Kiesausbeutungsrecht; Kiesabbau; Abbau; Grundstück; Dienstbarkeitsvertrag; Aushub; Zustand; Obergericht; öffentlich-rechtliche; Kiesausbeutungsrecht; Aushubmaterial; Recht; Grundeigentümer; Zusatzvereinbarung; Materialien; Bewilligung; Vertrag; Grundbucheintrag; Rechte; Auslegung; Rekultivierung; Wiederherstellung; Vorschrift; Dienstbarkeiten; Zusatzvereinbarungen; Erwerbsgr; Dienstbarkeitsvertrags |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3828/2020 | Bahninfrastruktur | Leitung; Recht; Plangenehmigung; Interesse; Urteil; Gewässer; Bundes; Grundstück; Verfahren; Enteignung; Vorinstanz; Schutz; Bahnstrom; Interessen; Durchleitung; Grundstücke; BVGer; Kabelleitung; Projekt; Gewässerraum; Bundesverwaltungsgericht; Parteien; Begehren; Vertrag |
A-5940/2016 | Hochspannungsleitungen | Plangenehmigung; Recht; Plangenehmigungs; Urteil; Enteignung; Bundes; Verfahren; Hochspannungsfreileitung; Erdseil; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; BVGer; Leitung; Bundesverwaltungsgericht; Anlage; Plangenehmigungsverfahren; Betrieb; Durchleitung; Bewilligung; Enteignungsverfahren; Daten; Verfügung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser, Wolf | Basler Zivilgesetzbuch II | 2023 |
Thomas Geiser, Stephan Wolf | Basler Kommentar ZGB II | 2019 |