125 II 440 | Waldbegriff -- Art. 2 ÜbBest. BV; kantonales Ausführungsrecht zu Art. 2 Abs. 4 WaG und Art. 1 WaV; Überprüfung im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Legitimation virtuell betroffener Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1c). Eine kantonale Regelung, welche die quantitativen Mindestkriterien für die Anerkennung einer Bestockung als Wald festlegt und dabei ausschliess- lich die oberen Grenzen der in Art. 1 Abs. 1 WaV enthaltenen Werte schematisch übernimmt, ist unvollständig und missverständlich. Sie kann aber bundes- und verfassungsrechtskonform ausgelegt und angewendet werden, da die im Bundesrecht enthaltenen qualitativen Waldkriterien den quantitativen Mindestkriterien vorgehen (E. 3). | Bundes; Kanton; Fläche; Bestockung; Recht; Kriterien; Bundesrecht; Waldgesetz; Bundesgericht; Kantone; Regierungsrat; Breite; Kantons; Waldbegriff; Alter; Beschwerde; Vorschrift; Bestockungen; Bundesrat; Waldqualität; Gehölz; Regel; ÜbBest |
122 I 70 | Art. 3 und 37ter BV, Art. 2 ÜbBest. BV; Zuständigkeiten der Kantone für Einschränkungen des Startens und Landens mit Hängegleitern. Abstrakte Normenkontrolle; Legitimation (E. 1). Art. 37ter BV gibt dem Bund eine umfassende, aber keine ausschliessliche Kompetenz auf dem Gebiet der Luftfahrt. Die Kantone bleiben zuständig für Rechtsfragen, die der Bund nicht abschliessend geregelt hat (E. 2). Das Luftfahrtrecht des Bundes regelt das Starten und Landen mit Hängegleitern nicht abschliessend. Die Kantone bleiben zuständig für Einschränkungen im Interesse des Natur- und Heimatschutzes (E. 3 und 4). Das angefochtene Gesetz lässt Raum für eine verfassungskonforme, dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung tragende Anwendung (E. 5). | Bundes; Start; Kanton; Recht; Luftfahrt; Starten; Landen; Hängegleiter; Kantone; Natur; Verbot; Kompetenz; Alpgesetz; Luftfahrzeuge; Hängegleitern; Gebiet; Interesse; Einschränkung; Einschränkungen; Alpgebiet; Bundesrecht; Aspekt; Luftfahrtrecht; Zuständigkeit; Benützung; Aspekte; Regelung |