Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm VwVG:



Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) in der Schweiz legt die Regeln für das Verwaltungsverfahren fest, einschliesslich des Ablaufs, der Grundsätze und der Zuständigkeiten der Behörden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltung, um transparente, faire und effiziente Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Das VwVG dient als wichtiges Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Rechtsverletzungen seitens der Verwaltung.

Art. 73 VwVG vom 2022

Art. 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 73 b. Vorinstanzen (1)

Die Beschwerde an den Bundesrat ist zulässig gegen Verfügungen:

  • a. der Departemente und der Bundeskanzlei;
  • b. letzter Instanzen autonomer Anstalten und Betriebe des Bundes;
  • c. letzter kantonaler Instanzen.
  • (1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

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    Art. 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDJug/2023/432été; Impôt; ’impôt; ’AFC; érêt; édure; ’il; Intérêt; énal; ’intérêt; ’au; était; éciable; énale; ’ACI; édé; Appel; ’appel; èces; écis; éciables; énario; ’est; écision
    VDJug/2023/316été; édure; énal; Appel; était; énale; étés; ’appel; écis; Alumine; Appelant; édé; ’al; ’il; édéral; ’alumine; ’AFC; écision; écembre; ’appelant; évenu; Suisse; égal
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    125 II 440Waldbegriff -- Art. 2 ÜbBest. BV; kantonales Ausführungsrecht zu Art. 2 Abs. 4 WaG und Art. 1 WaV; Überprüfung im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Legitimation virtuell betroffener Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1c). Eine kantonale Regelung, welche die quantitativen Mindestkriterien für die Anerkennung einer Bestockung als Wald festlegt und dabei ausschliess- lich die oberen Grenzen der in Art. 1 Abs. 1 WaV enthaltenen Werte schematisch übernimmt, ist unvollständig und missverständlich. Sie kann aber bundes- und verfassungsrechtskonform ausgelegt und angewendet werden, da die im Bundesrecht enthaltenen qualitativen Waldkriterien den quantitativen Mindestkriterien vorgehen (E. 3). Bundes; Kanton; Fläche; Bestockung; Recht; Kriterien; Bundesrecht; Waldgesetz; Bundesgericht; Kantone; Regierungsrat; Breite; Kantons; Waldbegriff; Alter; Beschwerde; Vorschrift; Bestockungen; Bundesrat; Waldqualität; Gehölz; Regel; ÜbBest
    122 I 70Art. 3 und 37ter BV, Art. 2 ÜbBest. BV; Zuständigkeiten der Kantone für Einschränkungen des Startens und Landens mit Hängegleitern. Abstrakte Normenkontrolle; Legitimation (E. 1). Art. 37ter BV gibt dem Bund eine umfassende, aber keine ausschliessliche Kompetenz auf dem Gebiet der Luftfahrt. Die Kantone bleiben zuständig für Rechtsfragen, die der Bund nicht abschliessend geregelt hat (E. 2). Das Luftfahrtrecht des Bundes regelt das Starten und Landen mit Hängegleitern nicht abschliessend. Die Kantone bleiben zuständig für Einschränkungen im Interesse des Natur- und Heimatschutzes (E. 3 und 4). Das angefochtene Gesetz lässt Raum für eine verfassungskonforme, dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung tragende Anwendung (E. 5). Bundes; Start; Kanton; Recht; Luftfahrt; Starten; Landen; Hängegleiter; Kantone; Natur; Verbot; Kompetenz; Alpgesetz; Luftfahrzeuge; Hängegleitern; Gebiet; Interesse; Einschränkung; Einschränkungen; Alpgebiet; Bundesrecht; Aspekt; Luftfahrtrecht; Zuständigkeit; Benützung; Aspekte; Regelung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-759/2014BundespersonalBundes; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Quot;; Personal; Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Personalbeurteilung; Verfahren; Bundesrat; Arbeit; Zuständigkeit; Verfügungen; Leistung; Richter; Human; Resources; Beurteilung; Praxiskommentar; Entscheid; Lohnanteil; Urteil; Justiz; Verfahrenskosten

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Christoph Auer, Markus Müller, Benjamin Schindler Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG], Zürich2008