Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 729

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 729 ZGB vom 2025

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Art. 729 Verlust

Das Fahrniseigentum geht, trotz Verlust des Besitzes, erst dadurch unter, dass der Eigentümer sein Recht aufgibt, oder dass in der Folge ein anderer das Eigentum erwirbt.


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Art. 729 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2019/416-étent; étention; évenu; évrier; Serbie; ération; énale; éfense; également; édéral; Ministère; Office; Suisse; Indemnité; çons; éposé; Identité; échetterie; Ordonnance; Chambre; électronique; Existence; épôt; éfenseur
VDHC/2013/851-Appel; Appelante; Intimée; Indemnité; Office; épôt; Lappel; Assistance; Commune; épens; Expulsion; Lappelante; étant; équate; Morzier; écembre; érêt; éposé; établi; émoin; -meuble; él ères; ésent

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 98 62Wirkung der Verzichtserklärung des gemäss Nachfolgeordnung berufenen Fideikommissars. Frage der Anwendung obligationenrechtlicher und erbrechtlicher Bestimmungen.Verzicht; Fideikommiss; Fideikommissar; Recht; Bedingung; Verzichts; Verzichtserklärung; Aufgabe; Person; Familienfideikommiss; Folgeordnung; Regierungsrat; Entscheid; Anwärter; Forderung; Rechte; Erbschaft; Gestaltungsrecht; Wille; Verzichtende; Bürgerrat; Anspruch; Vorinstanz
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Zürcher 2. Aufl. Zürich1977