Art. 728c Anzeigepflichten
1 Stellt die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement fest, so meldet sie dies schriftlich dem Verwaltungsrat.
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3 Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230249 | Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die Revisionsstelle | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Revision; Revisionsstelle; Überschuldung; Verwaltungsrat; Konkurs; Frist; Darlehen; Rangig; Aktiven; Rangige; Fremdkapital; Vorinstanz; Gesellschaft; Zeige; Verbindlichkeiten; Rungswerten; Gericht; überschuldet; Schweiz; Entscheid; Bilanz; Kurzfristig; Pflicht; Langfristige; Fortführungs; Partei; Müsse |
ZH | PS130198 | Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die Revisionsstelle | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Überschuldung; Gesellschaft; Vorinstanz; Liegenschaft; Revisionsstelle; Rangrücktritt; Darlehen; Verkehrswert; Konkurs; Verwaltungsrat; Gesellschafts; Steuerwert; Frist; Liegenschaften; Unterlagen; Schuldner; Recht; Aktionär; Steuererklärung; Genüge; Gedeckt; Hypothek; Zwischenbilanz; Gesellschaftsschuldner; SchKG; Strasse; Urteil; Überschuldungsanzeige |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB160025 | Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2016 (EK162082-.../Z1) |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-4726/2016 | Revisionsaufsicht | Beschwerde; Verfügung; Recht; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Revision; Bundes; Verfahren; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Zwischenverfügung; Verlangte; Unterlagen; Akten; Verlangten; Anfechtbar; Standslos; Auskünfte; Mitwirkung; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Aufforderung; Anfechtbare; Verfügungen; Zulassung; Erlass; Endverfügung; Verfahrens; Verbindlich; Pflicht; Revisionsgeheimnis |