E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 728c OR vom 2024

Art. 728c Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 728c Anzeigepflichten

1 Stellt die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement fest, so meldet sie dies schriftlich dem Verwaltungsrat.

2 Zudem informiert sie die Generalversammlung über Verstösse gegen das Gesetz oder die Statuten, wenn:

  • 1. diese wesentlich sind; oder
  • 2. der Verwaltungsrat auf Grund der schriftlichen Meldung der Revisionsstelle keine angemessenen Massnahmen ergreift.
  • 3 Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 728c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS230249Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die RevisionsstelleBeschwerde; Beschwerdeführerin; Revision; Revisionsstelle; Überschuldung; Verwaltungsrat; Konkurs; Frist; Darlehen; Rangig; Aktiven; Rangige; Fremdkapital; Vorinstanz; Gesellschaft; Zeige; Verbindlichkeiten; Rungswerten; Gericht; überschuldet; Schweiz; Entscheid; Bilanz; Kurzfristig; Pflicht; Langfristige; Fortführungs; Partei; Müsse
    ZHPS130198Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die RevisionsstelleBeschwerde; Beschwerdeführerin; Überschuldung; Gesellschaft; Vorinstanz; Liegenschaft; Revisionsstelle; Rangrücktritt; Darlehen; Verkehrswert; Konkurs; Verwaltungsrat; Gesellschafts; Steuerwert; Frist; Liegenschaften; Unterlagen; Schuldner; Recht; Aktionär; Steuererklärung; Genüge; Gedeckt; Hypothek; Zwischenbilanz; Gesellschaftsschuldner; SchKG; Strasse; Urteil; Überschuldungsanzeige

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB160025Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2016 (EK162082-.../Z1)
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-4726/2016RevisionsaufsichtBeschwerde; Verfügung; Recht; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Revision; Bundes; Verfahren; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Zwischenverfügung; Verlangte; Unterlagen; Akten; Verlangten; Anfechtbar; Standslos; Auskünfte; Mitwirkung; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Aufforderung; Anfechtbare; Verfügungen; Zulassung; Erlass; Endverfügung; Verfahrens; Verbindlich; Pflicht; Revisionsgeheimnis
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz