CPP Art. 72 - Cronaca giudiziaria

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 72 CPP dal 2024

Art. 72 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 72 Cronaca giudiziaria

La Confederazione e i Cantoni possono disciplinare l’ammissione, i diritti e gli obblighi dei cronisti giudiziari.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 72 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH180059AkteneinsichtAkten; Akteneinsicht; Interesse; Verfahren; Recht; Gericht; Sterbehilfe; Einsicht; Anklage; Verfahren; Urteil; Öffentlichkeit; Verfahrens; Entscheid; Bezirksgericht; Bundesgericht; Medien; Person; Staat; Kanton; Akteneinsichtsverordnung; Kantons; Hauptverhandlung; Schweiz; Verfahrens
ZHUH140149Berichterstattung Beschwerde; Gericht; Beschwerdegegner; Medien; Entscheid; Verfahren; Öffentlichkeit; Person; Verfügung; Prozess; Verfahrens; Berichte; Berichterstattung; Auflage; Interesse; Beschwerdegegners; Entscheide; Bundesgericht; Auflagen; Beschuldigte; Persönlichkeit; Beschuldigten; Einschränkung; Verhandlung; Gerichtsberichterstatter; Zeitgeschichte; Arbeitgeber; Personen; Kanton; Internet

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 221Haftentschädigungsverfahren: persönliche Freiheit und Art. 5 Ziff. 3 EMRK; Art. 5 Ziff. 5, Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 58 Abs. 1 BV. 1. Das Verfahren um Entschädigung wegen unrechtmässiger Haft im Sinne von Art. 5 Ziff. 5 EMRK fällt unter Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 2). 2. Es verletzt den Anspruch auf ein unvoreingenommenes Gericht nach Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht, dass der Richter, der die Strafsache beurteilt hat, später über das Begehren um Haftentschädigung befindet (E. 3). 3. Die Berufung auf den Grundsatz der Öffentlichkeit des Haftentschädigungsverfahrens ist im vorliegenden Fall verwirkt; Grundsätze zur Verwirkung von Verfahrensgarantien (E. 5). 4. Dem Anspruch des Verhafteten auf unverzügliche Vorführung vor einen Richter oder richterlichen Beamten im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 EMRK ist im vorliegenden Fall entsprochen worden; Berufung auf die persönliche Freiheit? (E. 7). 5. Angesichts der konkreten Umstände erweist sich die erstandene Haft teilweise als unverhältnismässig und damit als verfassungswidrig (E. 8). Urteil; Verfahren; Freiheit; Richter; Recht; Entschädigung; Anspruch; Kanton; Série; Verfahrens; Untersuchungsrichter; Bundesgericht; Kantons; Verfahren; Verletzung; EuGRZ; Festnahme; Kantonsgericht; Stunden; Beamte; Garantie; Entscheid