CCS Art. 717 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 717 CCS dal 2024

Art. 717 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 717 3. Acquisto senza il possesso

1 Quando in forza di uno speciale rapporto giuridico, la cosa sia rimasta presso l’alienante, il trasferimento della propriet è inefficace di fronte ai terzi, se fu fatto nell’intenzione di pregiudicarli, o di eludere le disposizioni relative al pegno manuale.

2 Il giudice decide in proposito con libero apprezzamento.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 717 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220025ForderungAktie; Aktien; Beklagten; Vorinstanz; Vereinbarung; Vertrag; Kaufrecht; Namenaktie; -Aktie; Namenaktien; -Aktien; Vertrags; Berufung; Parteien; Erwerb; Über; Eigentum; Recht; Verkauf; Aktionär; Kaufrechts; Erwerbs; Kläger; Vertragspartei; Klägers; Anschlussberufung; Aktienzertifikat; Vertragsparteien; Auslegung
ZHNE210005LastenbereinigungsklageSchuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagte; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Schuldbriefs; Gläubiger; Pfändung; Schenkungsvereinbarung; Simulation; Anfechtung; Urteil; Sicherungsübereignung; Übertragung; Grundbuch
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
88 II 73Fahrniseigentum; Erwerb ohne Besitz (Art. 717 ZGB). Dass eine Umgehung der Bestimmungen über das Faustpfand beabsichtigt worden sei, kann nur angenommen werden, wenn diese Absicht bei beiden Parteien, insbesondere auch beim Erwerber, bestanden hat. Tat- und Rechtsfrage. Verbindlichkeit der vorinstanzlichenFeststellungen über den innern Tatbestand. Fälle, in denen die Umstände auf die Umgehungsabsicht schliessen lassen (Einschränkung von BGE 78 II 212 Erw. 4). Gautschi; Maschinen; Umgehung; Recht; Kobel; Faustpfand; Berufung; Steiner; Vorinstanz; Urteil; Umstände; Beklagten; Miete; Erwerb; Absicht; Parteien; Feststellungen; Tatbestand; Holzbearbeitungsmaschinen; önne; Vertrag; ätte; Verkäufer; ührt; Rindlisbacher; Mietvertrag; Kündigung; Konkurs; Appellationshof; Klage

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.25Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)FINMA; Beschuldigte; Recht; Edelmetall; Apos;; Beschuldigten; Recht; Bundes; Edelmetalle; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Gesellschaft; Verwaltung; Verfahren; Urteil; Kunden; Geldstrafe; VStrR; Verwaltungs; Entgegennahme; Rechtsanwalt; Verteidigung; Gesellschaften; Einlage; Person; Täter; Finanz