CCS Art. 713 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 713 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 713 Ventgavel titel: La proprietad mobigliara A. Object

Objects da la proprietad mobigliara èn las chaussas corporalas transportablas sco er las forzas da la natira, uschenavant ch’igl è pussaivel d’acquistar dretgs vi da talas e ch’ellas n’appartegnan betg als bains immobigliars.


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Art. 713 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/618’il; énal; Ministère; énale; éré; édure; ’au; -home; égitime; Auteur; éléments; Appropriation; étaire; Chambre; élai; éunis; ’est; -entrée; ’espèce; édéral; ’ordonnance
VDHC/2022/201été; ’au; égal; écembre; ésiliation; Intimé; ’intimé; éance; édé; élai; échéance; ’échéance; âtiment; ’il; Cette; était; égale; Appel; édure; ’Etat; ’est; Conseil; établi
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 I 115Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbesteuerung aus. Inhaberobligationen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zwar in einem der beiden Vertragsstaaten deponiert sind, aber auf Schuldner lauten, deren Domizil sich nicht in der Schweiz oder in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, fallen nicht unter Art. 1V Abs. 1 lit. a-c DBAUS-E. DBAUS-E; Sachen; Staat; Recht; Doppelbesteuerung; Steuer; örperliche; Vertragsstaat; Abkommen; Inhaber; Staate; Vertragsstaaten; Schweiz; Obligationen; Besteuerung; Guthaben; Wertpapiere; Kanton; Vermeidung; Erblasser; Thurgau; Vereinigten; Staaten; Erblassers; Rechte; bewegliche; Sachen; örperlichen; Inhaberpapiere; Vermögens