CC Art. 713 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 713 CC de 2022

Art. 713 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 713 A. Objet de la propriété mobilière

La propriété mobilière a pour objet les choses qui peuvent se transporter d’un lieu dans un autre, ainsi que les forces naturelles qui sont susceptibles d’appropriation et ne sont pas comprises dans les immeubles.


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Art. 713 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/618’il; énal; Ministère; énale; éré; édure; ’au; -home; égitime; Auteur; éléments; Appropriation; étaire; Chambre; élai; éunis; ’est; -entrée; ’espèce; édéral; ’ordonnance
VDHC/2022/201été; ’au; égal; écembre; ésiliation; Intimé; ’intimé; éance; édé; élai; échéance; ’échéance; âtiment; ’il; Cette; était; égale; Appel; édure; ’Etat; ’est; Conseil; établi
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 I 115Doppelbesteuerung Schweiz - USA. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 (DBAUS-E) schliesst nicht jede Doppelbesteuerung aus. Inhaberobligationen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zwar in einem der beiden Vertragsstaaten deponiert sind, aber auf Schuldner lauten, deren Domizil sich nicht in der Schweiz oder in den Vereinigten Staaten von Amerika befindet, fallen nicht unter Art. 1V Abs. 1 lit. a-c DBAUS-E. DBAUS-E; Sachen; Staat; Recht; Doppelbesteuerung; Steuer; örperliche; Vertragsstaat; Abkommen; Inhaber; Staate; Vertragsstaaten; Schweiz; Obligationen; Besteuerung; Guthaben; Wertpapiere; Kanton; Vermeidung; Erblasser; Thurgau; Vereinigten; Staaten; Erblassers; Rechte; bewegliche; Sachen; örperlichen; Inhaberpapiere; Vermögens