Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm UVG:



Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung in der Schweiz regelt die obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um sie vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die Versicherung deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und finanzielle Entschädigungen für Arbeitsausfälle ab. Das Gesetz legt auch Zuständigkeiten und Verfahren fest, die im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit zu befolgen sind, und wird von den Arbeitgebern finanziert.

Art. 7 UVG vom 2024

Art. 7 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 7 Berufsunfälle

1 Als Berufsunfälle gelten Unfälle (Art. 4 ATSG (1) ), die dem Versicherten zustossen: (2)

  • a. bei Arbeiten, die er auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse ausführt;
  • b. während der Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit, wenn er sich befugterweise auf der Arbeitsstätte oder im Bereiche der mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aufhält.
  • 2 Für Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitsdauer das vom Bundesrat festzusetzende Mindestmass nicht erreicht, gelten auch Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

    3 Der Bundesrat kann für Wirtschaftszweige mit besonderen Betriebsformen, namentlich für die Landwirtschaft und das Kleingewerbe, den Berufsunfall abweichend umschreiben.

    (1) SR 830.1
    (2) Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

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    Art. 7 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VD2024/791était; ’il; ’ai; Accident; ’est; ’était; ération; Assurance; écision; ’accident; écembre; Accidents; ’au; éré; Supercross; édéral; înement; évrier; ’as; ’entre; Monsieur; ’avait; ’année; ères
    VD2022/101Accident; Assuré; ’assuré; ’il; était; écembre; ’accident; évrier; érieur; éral; ’est; ésion; ’ai; édecin; érieure; écision; énisque; -accidents; Assurance; événement; ôtel; ’événement; Assurance-accidents; ’assurance; ’était
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGUV 2017/88Entscheid Art. 9 Abs. 2 UVG: Bejahung einer Listendiagnose. Verneinung der Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin. Die Beschwerdegegnerin hat den Nachweis erbracht, dass die Körperschädigung vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Februar 2019, UV 2017/88). Schulter; Beurteilung; Beweis; Unfall; Supraspinatussehne; Recht; Versicherung; Erkrankung; Körper; Abnützung; Unfallversicherer; Untersuchung; Partialruptur; Sehne; Einsprache; Schädigung; Akten; Körperschädigung; Arthrose; Ereignis; Impingement; Rechtsvertreter; Einspracheentscheid; Gericht; Operation; DEBRUNNER
    SGEL 2017/35Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Verzicht auf Einkommen. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit: Kriterien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. August 2018, EL 2017/35). Teilweise Gutheissung durch Urteil des Bundesgerichts 9C_653/2018. Ehefrau; Beschwerdeführers; Einsprache; Prozent; EL-Ansprecher; Erwerbseinkommen; Verfügung; Einspracheentscheid; EL-Ansprechers; Arbeitsfähigkeit; Betreuung; Ergänzungsleistung; Einnahme; Begutachtung; Erwerbstätigkeit; Sachverhalt; IV-Stelle; Entscheid; Rente; Erwerbseinkommens; Sachverständigen; ässig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    141 V 221Art. 75 UVG; Art. 98 UVV; Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen. Die in Art. 98 UVV erfolgte Regelung des Wahlrechts der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Betriebe, namentlich der neu geschaffenen Verwaltungs- und Betriebseinheiten, liegt innerhalb des durch Art. 75 UVG gesetzlich abgesteckten Kompetenzrahmens (E. 5.1-5.3). Die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel bildeten bereits vor der per 1. Januar 2012 erfolgten Überführung von einer Dienststelle des Kantons in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons eine in sich abgeschlossene selbstständige Einheit (eigene betriebliche Spitalorganisation und -verwaltung, eigene Rechnung, eigene Personal- und Finanzabteilung) und können daher nicht als neu geschaffene Verwaltungs- und Betriebseinheit im Sinne von Art. 98 Abs. 2 UVV gelten. Das Recht auf die Wahl des Unfallversicherers ist gemäss Art. 75 UVG bereits ausgeübt worden (E. 6). Verwaltung; Wahlrecht; Verwaltungs; Verwaltungen; Einheit; Betriebseinheit; Kanton; Kantons; Versicherer; Wahlrechts; öffentlich-rechtliche; Basel; Spitäler; Bundesrat; Sinne; Betriebseinheiten; Rechnung; Recht; Unfallversicherer; Verordnung; Betriebe; Basel-Stadt; Bundesverwaltungsgericht; Auslegung; Basler; Versicherung; öffentlich-rechtlichen; Regelung; ührt
    139 V 457 (8C_859/2012)Art. 8 Abs. 2 UVG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 UVG und Art. 13 UVV; Empfehlung Nr. 7/87 "Unregelmässig Beschäftigte" der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG vom 4. September 1987, geändert am 17. November 2008. Ob ein unregelmässig Teilzeitbeschäftigter die Minimalgrenze von wöchentlich 8 Arbeitsstunden erreicht, um für Nichtberufsunfälle versichert zu sein, kann aufgrund der Berechnungsmethode bestimmt werden, welche die Ad-hoc-Kommission Schaden UVG in der Empfehlung Nr. 7/87 vorschlägt. Auch wenn diese das Gericht nicht bindet, sieht sie einfach anzuwendende Kriterien vor und ermöglicht eine Gleichbehandlung der Versicherten. Sie erscheint daher nicht als gesetzwidrig, namentlich nicht soweit sie den Versicherern vorschreibt, für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in einer massgeblichen 3- oder 12-monatigen Periode vor dem Unfall nur effektive Arbeitswochen zusammenzurechnen (E. 7). Assurance; Accident; Allianz; ériode; égulier; être; ésent; été; éférence; éthode; Assuré; éterminée; était; écis; égulière; ères; Unfall; écision; Selon; BYRNE-SUTTON; MAURER; Comme; Commission; Accidents; éconisée; Année; ément; Horaire; épendamment; Extrait