Art. 7 LDIP dal 2025

Art. 7 Patto
d’arbitrato
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 7 Patto
d’arbitrato
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB190029 | Kommanditgesellschaft. Schiedsklausel. Komplementär. | Schuld; Berufungsklägerin; Schiedsklausel; Gesellschaft; Schiedsvereinbarung; Vorinstanz; Komplementär; Wille; Vertrag; Schuldübernahme; Willen; Kommanditgesellschaft; Gesetzes; Drittwirkung; Bundesgericht; Rechtsprechung; Erwägungen; Darlehensvertrag; Entscheid; Partner; Verbindlichkeiten; Schuldübernehmer; Gesellschafter; Schiedsgericht; Übergang; Schuldner; Unrecht; Willenserklärung |
ZH | HG110135 | Unzuständigkeitseinrede / Auslegung einer Schiedsklausel | Vermögens; Stiftung; Vertrag; Mandats; Treuhandvertrag; Beklagten; Parteien; Ansprüche; Verwaltung; Foundation; Recht; Vertrags; Vermögensverwaltung; Auftrag; Schiedsklausel; Bezug; Auslegung; Anspruch; Vermögensverwaltungsvertrag; Streit; Gericht; Zuständigkeit; Beauftragte; Klage; Beauftragten; Treuhandvertrages; Schiedsvereinbarung; Stiftungsrat |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 193 (5A_619/2016) | Art. 5 Abs. 2 HKsÜ; Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 450c ZGB; Art. 30 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 440 ZGB; Art. 29a BV; Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK und Art. 301a Abs. 2 ZGB; Erlaubnis der Auswanderung des Kindes; Entzug der aufschiebenden Wirkung; Unabhängigkeit der KESB; Rechtsweggarantie; wirksame Beschwerde. Mit der Begründung gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes in einem anderen HKsÜ-Staat fällt die schweizerische Entscheidzuständigkeit dahin (E. 2 und 3). Bei Dringlichkeit kann der Beschwerde gegen den die Aufenthaltsverlegung erlaubenden Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen werden (E. 4). Dies verstösst - unabhängig von der Ausgestaltung der KESB als unabhängiges Gericht oder als Verwaltungseinheit (E. 5.1-5.4) - weder gegen die Rechtsweggarantie (E. 5.4-6) noch gegen den Anspruch auf eine wirksame Beschwerde (E. 6). Materielle Beurteilung der Auswanderung (E. 7). | Recht; Entscheid; Kindes; Gericht; Mutter; Wegzug; Rechtsmittel; Aufenthalt; Obergericht; Kanton; HKsÜ; Vater; Zuständigkeit; Begründung; Haager; Verletzung; Verwaltung; Urteil; Eltern; Vertragsstaat; Erwachsenenschutz; Über; Verwaltungseinheit; Zugang; Aufenthaltsort; Bundesgericht |
141 III 328 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). | Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern |