IPRG Art. 7 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 7 IPRG vom 2025

Art. 7 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 7 Schiedsvereinbarung

Haben die Parteien über eine schiedsfähige Streitsache eine Schiedsvereinbarung getroffen, so lehnt das angerufene schweizerische Gericht seine Zuständigkeit ab, es sei denn:

  • a. der Beklagte habe sich vorbehaltlos auf das Verfahren eingelassen;
  • b. das Gericht stelle fest, die Schiedsvereinbarung sei hinfällig, unwirksam oder nicht erfüllbar, oder
  • c. das Schiedsgericht könne nicht bestellt werden aus Gründen, für die der im Schiedsverfahren Beklagte offensichtlich einzustehen hat.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 7 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB190029Kommanditgesellschaft. Schiedsklausel. Komplementär.Schuld; Berufungsklägerin; Schiedsklausel; Gesellschaft; Schiedsvereinbarung; Vorinstanz; Komplementär; Wille; Vertrag; Schuldübernahme; Willen; Kommanditgesellschaft; Gesetzes; Drittwirkung; Bundesgericht; Rechtsprechung; Erwägungen; Darlehensvertrag; Entscheid; Partner; Verbindlichkeiten; Schuldübernehmer; Gesellschafter; Schiedsgericht; Übergang; Schuldner; Unrecht; Willenserklärung
    ZHHG110135Unzuständigkeitseinrede / Auslegung einer SchiedsklauselVermögens; Stiftung; Vertrag; Mandats; Treuhandvertrag; Beklagten; Parteien; Ansprüche; Verwaltung; Foundation; Recht; Vertrags; Vermögensverwaltung; Auftrag; Schiedsklausel; Bezug; Auslegung; Anspruch; Vermögensverwaltungsvertrag; Streit; Gericht; Zuständigkeit; Beauftragte; Klage; Beauftragten; Treuhandvertrages; Schiedsvereinbarung; Stiftungsrat

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 III 193 (5A_619/2016)Art. 5 Abs. 2 HKsÜ; Art. 314 Abs. 1 i.V.m. Art. 450c ZGB; Art. 30 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 440 ZGB; Art. 29a BV; Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK und Art. 301a Abs. 2 ZGB; Erlaubnis der Auswanderung des Kindes; Entzug der aufschiebenden Wirkung; Unabhängigkeit der KESB; Rechtsweggarantie; wirksame Beschwerde. Mit der Begründung gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes in einem anderen HKsÜ-Staat fällt die schweizerische Entscheidzuständigkeit dahin (E. 2 und 3). Bei Dringlichkeit kann der Beschwerde gegen den die Aufenthaltsverlegung erlaubenden Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen werden (E. 4). Dies verstösst - unabhängig von der Ausgestaltung der KESB als unabhängiges Gericht oder als Verwaltungseinheit (E. 5.1-5.4) - weder gegen die Rechtsweggarantie (E. 5.4-6) noch gegen den Anspruch auf eine wirksame Beschwerde (E. 6). Materielle Beurteilung der Auswanderung (E. 7). Recht; Entscheid; Kindes; Gericht; Mutter; Wegzug; Rechtsmittel; Aufenthalt; Obergericht; Kanton; HKsÜ; Vater; Zuständigkeit; Begründung; Haager; Verletzung; Verwaltung; Urteil; Eltern; Vertragsstaat; Erwachsenenschutz; Über; Verwaltungseinheit; Zugang; Aufenthaltsort; Bundesgericht
    141 III 328Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern