ZGB Art. 6d -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 6d ZGB vom 2022

Art. 6d Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 6d IV. Schutz der Persönlichkeit vor Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen (1)

Auf Verfahren, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 14. Dezember 2018 rechts?hängig sind, findet das neue Recht Anwendung.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 14. Dez. 2018 über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2019 2273; BBl 2017 7307).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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