Art. 698 9. Unterhaltspflicht
An die Kosten der Vorrichtungen zur Ausübung der nachbarrechtlichen Befugnisse haben die Grundeigentümer im Verhältnis ihres Interesses beizutragen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB140046 | Dienstbarkeit und Persönlichkeitsverletzung | Berufung; Recht; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Berufungskläger; Recht; Grundstück; Lichen; Toranlage; Einfriedung; übung; Interesse; Berufungsklägers; Ahren; Ausübung; Vorinstanz; Rechtlich; Wegrecht; Lastet; Liegenschaft; Parteien; Berechtigte; Rechtliche; Massnahme; Strasse; Berechtigte; Entscheid; Interessen; Lasse |
LU | 1C 11 51 | Art. 741 Abs. 2 ZGB. Aufteilung der Unterhaltskosten für eine Unterstation, die der Feinverteilung des Warmwassers dient, auf die Dienstbarkeitsparteien. | Zimmer; Warmwasser; Verteilschlüssel; Zimmerzahl; Klägerinnen; Grundstück; Vorinstanz; Wohnung; Aufteilung; Unterhaltskosten; Heizwärme; Unterstation; Feinverteilung; Warmwassers; Verteilung; Beschwerde; Wohnungen; Werden; Häuser; Miteigentümer; Grundstücke; Zentrale; Vorinstanzliche; Verfüge; Personen; Dient; Bezogene; Zimmerzahlen; Zentralen; Anlage |