Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 69

Zusammenfassung der Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 69 BBG vom 2024

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Art. 69 Eidgenössische Berufsbildungskommission

1 Der Bundesrat bestellt eine eidgenössische Berufsbildungskommission.

2 Sie setzt sich aus höchstens 15 Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt sowie der Wissenschaft zusammen. Die Kantone haben für drei Mitglieder das Vorschlagsrecht.

3 Sie wird von der Staatssekretärin oder dem Staatssekretär des SBFI geleitet.

4 Das SBFI führt das Sekretariat.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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