ZGB Art. 684 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 684 ZGB vom 2024

Art. 684 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 684

1 Jedermann ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten.

2 Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

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Art. 684 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP220004Nachbarrechtliche KlageBeklagten; Recht; Berufung; Vorinstanz; Bäume; Partei; Parteien; Birke; Entscheid; Verfahren; Waldbäume; Kläger; Grundstück; Rechtsbegehren; Klägern; Grundbuch; Urteil; Auslegung; Gericht; Tanne; Servitut; Begründung; Streit
ZHLB170006ForderungBerufung; Enteignung; Vorinstanz; Recht; Strasse; Immissionen; Klage; Entschädigung; Schaden; Schadenersatz; Enteignungsrecht; Verfahren; Gebäude; Barrecht; Berufungsschrift; Gericht; Vibrationen; Bundesgericht; Beklagten; Klägers; Entscheid; Ausführung; Schäden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.40-Beschwerde; Katzenschrecks; Beschwerdegegner; Recht; Beweis; Grundstück; Vorinstanz; Klage; Einwirkung; Urteil; Interesse; Betrieb; Verbot; Verfahren; Apos; Rechtsbegehren; Zeugen; Frequenz; Ermessen; Immission; Verfügung
SOVWBES.2024.29-Lärm; Hühner; Hühnerstall; Massnahme; Haltung; Schall; Auflage; Stall; Beurteilung; Lärmimmission; Lärmimmissionen; Hahns; Auflagen; Verfügung; Massnahmen; Umwelt; Verwaltungsgericht; Baukommission; Einwohnergemeinde; Wohnzone; Baubewilligung; Hennen; Schalldämmung; Bundes; Grundstück
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
145 II 282 (1C_485/2017)Art. 7 und 39 NSG; Art. 5 EntG; Art. 679a und 684 ZGB; Enteignung von Nachbarrechten, Entschädigung für vorübergehende Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten. Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs bei vorübergehender übermässiger Störung infolge von Bauarbeiten für ein öffentliches Werk; analoge Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Unmassgeblichkeit der enteignungsrechtlichen Voraussetzungen, die bei übermässigen Betriebsimmissionen gelten (E. 4). Zivil- und enteignungsrechtliche Rechtsprechung zur Entschädigung von vorübergehenden Umsatzeinbussen aus Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken (E. 4.4-4.6; Zusammenfassung der Praxis). Auswirkungen einer Nationalstrassenbaustelle auf die dort befindliche Raststätte; Pflicht zur Prüfung des Gewichts von temporären Sperrungen und Behinderungen der Zufahrt zur Raststätte sowie von Bauimmissionen (E. 6.1 und 6.2). Ausgleich der baustellenbedingten Nachteile durch die mit dem Strassenausbau bewirkten Verbesserungen (E. 6.3 und 6.4)? Grundsätzliche Entschädigungspflicht für Umsatzeinbussen bei der Raststätte wegen Übermässigkeit der Beeinträchtigung aus den Strassenarbeiten im konkreten Fall bejaht (E. 7). ätte; Raststätte; Zufahrt; Entschädigung; Bauarbeiten; Nationalstrasse; Bundes; Umsatz; Urteil; Strasse; Strassen; Phase; Betrieb; Geschäft; Gunzgen; Verkehr; Recht; Immission; Bundesgericht; Hinweis; Immissionen; Baurecht; Lärm; Staub; Beeinträchtigung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1182/2017BahninfrastrukturErsatz; Ersatzerschliessung; Bahnübergang; Vorinstanz; Interesse; Bahnübergangs; Quot;; Bundes; Interessen; Recht; Plangenehmigung; Sanierung; Aufhebung; Grundstück; Erschliessung; Sicherung; Uferweg; Leissigen; Projekt; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Kantons; Seeparzelle; Seeparzellen; Parzelle; Ausnahmebewilligung
A-6544/2016BahninfrastrukturUrteil; Immission; Liegenschaft; Recht; Bundes; Lärm; Vorinstanz; Enteignung; Erschütterung; Massnahme; BVGer; Plangenehmigung; Erschütterungen; Liegenschaften; Massnahmen; Anlage; Projekt; Immissionen; Entschädigung; Körperschall; Immissionsgrenzwerte; Rorschach; Bundesverwaltungsgericht; Beurteilung; Messung; Quot;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Stephan Wolf, Heinz ReyBasler Zivilgesetzbuch II2019
Geiser, Meier-Hayoz, ReyBasler 3. Aufl.2007