Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Art. 68 SchKG vom 2024
Art. 68 Betreibungskosten
1 Der Schuldner trägt die Betreibungskosten. Dieselben sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Wenn der Vorschuss nicht geleistet ist, kann das Betreibungsamt unter Anzeige an den Gläubiger die Betreibungshandlung einstweilen unterlassen.
2 Der Gläubiger ist berechtigt, von den Zahlungen des Schuldners die Betreibungskosten vorab zu erheben.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 68 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230191 | Rechtsöffnung | Rechtsöffnung; Beschwerde; Betreibung; Urteil; Gesuchsgegner; Urteils; Zahlungsbefehl; Urteilsvorschlag; Dispositiv; Beträge; Betrag; Hauptbetrag; Andelfingen; Nebst; Betreibungskosten; Rechtsöffnungstitel; Forderung; Verfahren; Verfügung; Vorinstanz; Rechtsöffnungsbegehren; Akten; Urteilsvorschlags; Rechtsbegehren; Erteilt; Entscheid; Parteien; Bundesgericht; Oberrichter; Erteilen |
ZH | HG230224 | Forderung (URG) | Klage; Klagte; Partei; Recht; Beklagten; Gericht; Parteien; Betreibung; Bezahlen; Vergütung; Rechnung; Parteientschädigung; Tarif; AnwGebV; Forderung; Rechtsvorschlag; Mehrwertsteuer; Sachverhalt; Verpflichtet; Klageantwort; Klägerische; Handelsgericht; Verwertungsgesellschaft; Frist; Verfügung; Prozessvoraussetzungen; Klägerischen; Unbestritten; Höhe; Rechnungen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2019/24 | Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). | |
SG | KV-Z 2019/1 | Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. | |
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Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 358 (5A_446/2020) | Regeste Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3). | Betreibung; Rechtsöffnung; SchKG; Definitive; Beschwerde; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Definitiven; Schuldner; Forderung; Beschwerdeführer; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Verlustschein; Betreibungsamt; Provisorische; Vorinstanz; Verfügung; Rechtsöffnungstitel; Schuldners; Urteil; Erteilt; Verfahren; Rechtsvorschlag; Vorliege; Betreibungsamtes; Kantons; Provisorischen; Vorliegenden |
144 III 360 (5A_375/2017) | Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). | SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Forderung; Beschwerdeführer; Definitive; Forderungen; Gläubiger; Aufl; Verlustforderung; Pfändung; Konkurs; Kommentar; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-6353/2013 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Vorinstanz; Verf?gung; Beitrags; Recht; Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Arbeitnehmer; Versicherung; Urteil; Betreibung; Angefochtene; Vorsorge; Bundesverwaltungsgericht; Begr?ndung; Beitragsverf?gung; Arbeitgeberin; Dispositivziffer; Verwaltungsrat; Rechnung; Angefochtenen; Anschluss; Hinweis; Liegenden; Geb?hr; Partei; Rechtsvorschlag |
C-1122/2013 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Beschwerde; Recht; Verf?gung; Vorinstanz; Vorakten; Beschwerdef?hrer; Angefochten; Beschwerdef?hrerin; Angefochtene; Bundesverwal; Auffangeinrichtung; Betreibung; H?he; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Rechnung; Urteil; Arbeitgeberin; Rechtsvorschlag; Partei; Beitragsverf?gung; Angefochtenen; Faktura; Beitr?ge; Forderung; Begr?ndung; Inkassokosten; Verfahren; Gesellschaft |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Penon, Wohlgemuth | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich | 2017 |
Myriam A. Gehri | Kommentar SchKG | 2014 |