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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 68 SchKG vom 2024

Art. 68 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 68 Betreibungskosten

1 Der Schuldner trägt die Betreibungskosten. Dieselben sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Wenn der Vorschuss nicht geleistet ist, kann das Betreibungsamt unter Anzeige an den Gläubiger die Betreibungshandlung einstweilen unterlassen.

2 Der Gläubiger ist berechtigt, von den Zahlungen des Schuldners die Betreibungskosten vorab zu erheben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 68 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230191RechtsöffnungRechtsöffnung; Beschwerde; Betreibung; Urteil; Gesuchsgegner; Urteils; Zahlungsbefehl; Urteilsvorschlag; Dispositiv; Beträge; Betrag; Hauptbetrag; Andelfingen; Nebst; Betreibungskosten; Rechtsöffnungstitel; Forderung; Verfahren; Verfügung; Vorinstanz; Rechtsöffnungsbegehren; Akten; Urteilsvorschlags; Rechtsbegehren; Erteilt; Entscheid; Parteien; Bundesgericht; Oberrichter; Erteilen
ZHHG230224Forderung (URG)Klage; Klagte; Partei; Recht; Beklagten; Gericht; Parteien; Betreibung; Bezahlen; Vergütung; Rechnung; Parteientschädigung; Tarif; AnwGebV; Forderung; Rechtsvorschlag; Mehrwertsteuer; Sachverhalt; Verpflichtet; Klageantwort; Klägerische; Handelsgericht; Verwertungsgesellschaft; Frist; Verfügung; Prozessvoraussetzungen; Klägerischen; Unbestritten; Höhe; Rechnungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2019/24Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24).
SGKV-Z 2019/1Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten.
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 358 (5A_446/2020)
Regeste
Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3).
Betreibung; Rechtsöffnung; SchKG; Definitive; Beschwerde; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Definitiven; Schuldner; Forderung; Beschwerdeführer; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Verlustschein; Betreibungsamt; Provisorische; Vorinstanz; Verfügung; Rechtsöffnungstitel; Schuldners; Urteil; Erteilt; Verfahren; Rechtsvorschlag; Vorliege; Betreibungsamtes; Kantons; Provisorischen; Vorliegenden
144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Forderung; Beschwerdeführer; Definitive; Forderungen; Gläubiger; Aufl; Verlustforderung; Pfändung; Konkurs; Kommentar; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6353/2013Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Beschwerdef?hrerin; Vorinstanz; Verf?gung; Beitrags; Recht; Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Arbeitnehmer; Versicherung; Urteil; Betreibung; Angefochtene; Vorsorge; Bundesverwaltungsgericht; Begr?ndung; Beitragsverf?gung; Arbeitgeberin; Dispositivziffer; Verwaltungsrat; Rechnung; Angefochtenen; Anschluss; Hinweis; Liegenden; Geb?hr; Partei; Rechtsvorschlag
C-1122/2013Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Recht; Verf?gung; Vorinstanz; Vorakten; Beschwerdef?hrer; Angefochten; Beschwerdef?hrerin; Angefochtene; Bundesverwal; Auffangeinrichtung; Betreibung; H?he; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Rechnung; Urteil; Arbeitgeberin; Rechtsvorschlag; Partei; Beitragsverf?gung; Angefochtenen; Faktura; Beitr?ge; Forderung; Begr?ndung; Inkassokosten; Verfahren; Gesellschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Penon, Wohlgemuth Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich2017
Myriam A. GehriKommentar SchKG2014
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